13-Jährige starb 2018 bei missglückter Rettung

Gerichtsverfahren endet mit Freispruch für Berliner Feuerwehrleute

Berlin – Wegen fahrlässiger Tötung waren zwei Berliner Feuerwehrleute angeklagt. Sie hatten im Juni 2018 versucht, eine 13-Jährige unter einer Straßenbahn zu befreien. Bei der Rettung war das 34 Tonnen schwere Fahrzeug abgesackt und hatte die Schülerin erdrückt. Der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten endete mit einem Freispruch. Nach Ansicht des Richters war das Unglück nicht vorhersehbar gewesen.

Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Der Einsatz im Juni 2018 war einer der dramatischsten der letzten Jahre für die Berliner Feuerwehr. Auf dem Weg zu einer Pizzeria hatte die 13-Jährige eine Straßenbahn der Linie 21 im Blockdammweg in Rummelsburg (Lichtenberg) übersehen. Der Fahrer hatte noch eine Gefahrenbremsung eingeleitet. Vergebens. Die Bahn erfasste das Mädchen und schleifte es etwa 20 Meter weit mit. Als die Feuerwehr wenig später eintraf, war die Schülerin zwischen den Gleisen und der Niederflurstraßenbahn eingeklemmt. Das Mädchen hatte zwei Finger verloren, war aber ansprechbar.

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Zum Anheben der Bahn wäre ein spezieller Kran der Verkehrsbetriebe nötig gewesen. Aber niemand wusste, wann das Spezialfahrzeug an der Einsatzstelle eintreffen würde. Als das Fahrzeug nach einer Stunde immer noch nicht vor Ort war und sich der Zustand der Verletzten eintrübte, beschloss der Einsatzleiter, die Bahn mit eigenen Mitteln anzuheben. Er stimmte das Vorgehen mit dem so genannten Verkehrsmeister, einem Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ab. Sie gingen vor, wie sie es bei Übungen gelernt hatten. Einwände der BVG gab es nicht.

>>>Siehe auch: Unfall mit Tram: 13-Jährige stirbt, 2 Feuerwehrleute im Einsatz verletzt <<<

Doch beim Anheben geriet die Straßenbahn ins Wanken und rutschte ab. Die Schülerin starb. Zwei Feuerwehrleute, die zu der Verletzten kriechen wollten, wurden verletzt. Wie sich im Gerichtsverfahren herausstellte, waren weder die eingesetzten Heber noch das Verfahren für diesen Zugtyp geeignet. Doch das erfuhr die Feuerwehr erst nach dem Unglück.

Auf fahrlässige Tötung lautete die Anklage gegen den Einsatzleiter und den Staffelführer des Rüstwagens. Nach dreitägigem Prozess urteilte das Amtsgericht: „Es handelte sich um ein tragisches Unglück. Diese beiden Feuerwehrleute haben alles getan, um Ronja zu retten.“ Auch die Staatsanwältin und der Verteidiger der Feuerwehrleute hatten vor der Urteilsverkündung auf Freispruch plädiert.   

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