Baden-Baden (BW) – Am 2. September 2021 brach im Badischen Hof in Baden-Baden ein Brand aus. An dem ältesten Grand Hotel der Stadt entstand ein enormer Schaden. Am Freitag verhandelt das Landgericht eine Millionenklage der Gebäudeversicherung gegen den TÜV Süd und einen Mitarbeiter.
Rund 37,5 Millionen Euro musste die Versicherung nach dem Brand für den Wiederaufbau des Luxushotels zahlen. Und genau diese Summe möchte der Konzern vom TÜV Süd erstattet bekommen. Regelmäßig hätten baurechtliche Überprüfungen der Sprinkleranlage und der Wandhydranten durch den Technischen Überwachungsverein Süd (eine börsennotierte Aktiengesellschaft) stattgefunden. Dabei sei aber nicht erkannt worden, dass die Sprinkleranlage in manchen Bereichen nicht ausreichend dimensioniert gewesen sei, heißt es. Als der Brand in einem Lagerraum im Dachbereich ausgebrochen sei, habe die Sprinkleranlage das Feuer deshalb nicht löschen können.
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Und noch etwas wirft die Versicherung dem TÜV Süd und dem beauftragten Mitarbeiter vor. Bei den regelmäßigen Kontrollen sei nicht festgestellt worden, dass über einen Wandhydranten kein ausreichender Wasserdruck aufgebaut werden konnte.
Der Brand breitete sich damals rasend schnell aus und zerstörte den kompletten Dachstuhl und Teile der darunterliegenden Stockwerke. Löschwasser floss bis in den Keller und richtete weitere Schäden an. Der Gesamtschaden wird mir rund 55 Millionen Euro angegeben. Die Kriminalpolizei ermittelte wegen des Verdachts auf Brandstiftung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Hotels. Das Verfahren wurde allerdings 2022 eingestellt.
Der Badische Hof gilt als das älteste Palasthotel (Hotels der gehobenen Kategorie, die architektonisch an Palastbauten früherer Jahrhunderte erinnern) in Deutschland. Es entstand zwischen 1807 und 1809 durch den Umbau eines Kapuzinerklosters. Vermutlich 2025 sollen die Sanierungsarbeiten an dem Luxushotel der Kette Radisson Blue abgeschlossen werden.
Kurzer Hinweis: In der Dezember-Ausgabe 2024 des Feuerwehr-Magazins stellen wir die Berufsfeuerwehr Baden-Baden in einer großen Reportage vor.
Punkt 1: Der TÜV Süd ist ein Aktiengesellschaft, laut Wikipedia aber nicht börsennotiert ist (warum auch immer diese Information für den Inhalt des Artikels notwendig sein soll).
Punkt 2: Der in den Kommentaren genannte Haustechniker hat insofern sogenannte Betreiberpflichten, falls er vom Geschäftsführer als Sprinklerwart bestellt worden ist (davon soll es immer 2 geben wegen Verfügbarkeit).
Der Sprinklerwart (falls es ihn bei dem Hotel gibt weil einige Betreiber das auch gerne ignorieren) setzt dann den größten Teil der alltäglichen Betreiberpflichten um, dazu gehören u.a.
– Kontrolle der Technik (zB regelmäßiger Pumpenprobelauf)
– Prüfung ob die Feueralarme der einzelnen Ventilstationen an der BMA ankommen.
– Begehung des Objektes, bei dem z.B. auch der Umfang der Lagerung in den einzelnen Räumen geprüft werden soll. Hier hätte ein “falsches” Lager auffallen sollen.
Regelwerke: Richtlinie VdS CEA 4001, Kapitel 18 oder auch Merkblatt VdS 2091 (öffentlich verfügbar)
Inwieweit Lagerung was und in welchem Umfang erfolgen darf sollte sich der Sprinklerwart bei dem Planer (Errichterfirma) oder auch dem Sachverständigen erkundigen können.
Die Sachverständigen (ob versicherungstechnisch oder baurechtliche anerkannte Prüfsachverständige, ob TÜV, Dekra, VdS oder auch freie SV) prüfen ebenfalls die o.g. Punkte aber je nach Anforderung 1 bis 2 mal im Jahr, baurechtlich sind teilweise auch nur alle 3 Jahr gefordert. Diese Prüfungen sind dann immer nur eine Momentaufnahme zu der an diesem Zeitpunkt vorgefundenen Situation.
@Adrian:
Es ist – zumindest in Deutschland bei Anlagen nach vds-Standard – doch ganz üblich, dass eine Sprinkleranlage das Feuer nicht löschen sondern nur unterdrücken und an der Ausbreitung hindern soll, sodass die Feuerwehr das Feuer vollständig löschen kann. Sonst hätten wir ja überall die Monsteranlagen nach FM-Standard, mit dem ozeanischen Löscheffekt 🙂
Es muss nicht unbedingt am Planer der Löschanlage liegen, wenn der Betreiber die Wirksamkeit beeinträchtigt durch wesentliche Änderung von Brandlasten, Einschränkung des Sprühbildes, Abtrennungen, …
Der Haustechniker hat damit Nix am Hut ist wird auch nirgendwo genannt. Da geht es um ein Mitarbeiter des TÜV Süd. Und nicht um einen Mitarbeiter des Hotels.
Der Haustechniker hat damit Nix am Hut ist wird auch nirgendwo genannt. Da geht es um ein Mitarbeiter des TÜV Süd. Und nicht um einen Mitarbeiter des Hotels.
Der Haustechniker ist nicht dafür zuständig das zu überprüfen oder auch zu bewerten . Dafür gibt es dementsprechend Firmen mit den Erforderlichen Qualifikationen die beauftragt werden. Er muss lediglich in den erforderlichen Abständen die Prüfung beauftragen oder zulassen und verlässt sich auf eine Qualifizierte Bewertung und Prüfung .
Und die Haustechniker hätten eigentlich auch erkennen müssen, dass die vorhandene Sprinkleranlage viel zu schwach ist, aber es werden nur Haustechniker in den Objekten bleiben, die ” bequem” sind, solche Mängel möglichst nicht erkennen, oder zumindest nicht an den Pranger stellen. Hier sieht man, was dabei herauskommt.
leider ist es so das viele hotelbetreiber das thema brandschutz stark vernachlässigen und prüfer und beauftragte dazu drängen bestimmte dinge grosszügig zu behandeln. das der tüv vermeintlich gewisse dinge nicht erkannt hat ist schwer nachvollziehbar. fakt ist das an diesem bereich gerne gespart wird.
Hallo,
Punkt 1: Der TÜV Süd ist ein Aktiengesellschaft, laut Wikipedia aber nicht börsennotiert ist (warum auch immer diese Information für den Inhalt des Artikels notwendig sein soll).
Punkt 2: Der in den Kommentaren genannte Haustechniker hat insofern sogenannte Betreiberpflichten, falls er vom Geschäftsführer als Sprinklerwart bestellt worden ist (davon soll es immer 2 geben wegen Verfügbarkeit).
Der Sprinklerwart (falls es ihn bei dem Hotel gibt weil einige Betreiber das auch gerne ignorieren) setzt dann den größten Teil der alltäglichen Betreiberpflichten um, dazu gehören u.a.
– Kontrolle der Technik (zB regelmäßiger Pumpenprobelauf)
– Prüfung ob die Feueralarme der einzelnen Ventilstationen an der BMA ankommen.
– Begehung des Objektes, bei dem z.B. auch der Umfang der Lagerung in den einzelnen Räumen geprüft werden soll. Hier hätte ein “falsches” Lager auffallen sollen.
Regelwerke: Richtlinie VdS CEA 4001, Kapitel 18 oder auch Merkblatt VdS 2091 (öffentlich verfügbar)
Inwieweit Lagerung was und in welchem Umfang erfolgen darf sollte sich der Sprinklerwart bei dem Planer (Errichterfirma) oder auch dem Sachverständigen erkundigen können.
Die Sachverständigen (ob versicherungstechnisch oder baurechtliche anerkannte Prüfsachverständige, ob TÜV, Dekra, VdS oder auch freie SV) prüfen ebenfalls die o.g. Punkte aber je nach Anforderung 1 bis 2 mal im Jahr, baurechtlich sind teilweise auch nur alle 3 Jahr gefordert. Diese Prüfungen sind dann immer nur eine Momentaufnahme zu der an diesem Zeitpunkt vorgefundenen Situation.
@Adrian:
Es ist – zumindest in Deutschland bei Anlagen nach vds-Standard – doch ganz üblich, dass eine Sprinkleranlage das Feuer nicht löschen sondern nur unterdrücken und an der Ausbreitung hindern soll, sodass die Feuerwehr das Feuer vollständig löschen kann. Sonst hätten wir ja überall die Monsteranlagen nach FM-Standard, mit dem ozeanischen Löscheffekt 🙂
Es muss nicht unbedingt am Planer der Löschanlage liegen, wenn der Betreiber die Wirksamkeit beeinträchtigt durch wesentliche Änderung von Brandlasten, Einschränkung des Sprühbildes, Abtrennungen, …
Der Haustechniker hat damit Nix am Hut ist wird auch nirgendwo genannt. Da geht es um ein Mitarbeiter des TÜV Süd. Und nicht um einen Mitarbeiter des Hotels.
Der Haustechniker hat damit Nix am Hut ist wird auch nirgendwo genannt. Da geht es um ein Mitarbeiter des TÜV Süd. Und nicht um einen Mitarbeiter des Hotels.
Allein die Aussage das die Sprinkleranlage das Feuer nicht löschen konnte reicht mir schon …. ♂️♂️♂️
Das ist offensichtlich ein Versagen bei der Projektierung der Anlage und ist danach offensichtlich nicht getestet worden.
Der Haustechniker ist nicht dafür zuständig das zu überprüfen oder auch zu bewerten . Dafür gibt es dementsprechend Firmen mit den Erforderlichen Qualifikationen die beauftragt werden. Er muss lediglich in den erforderlichen Abständen die Prüfung beauftragen oder zulassen und verlässt sich auf eine Qualifizierte Bewertung und Prüfung .
Und die Haustechniker hätten eigentlich auch erkennen müssen, dass die vorhandene Sprinkleranlage viel zu schwach ist, aber es werden nur Haustechniker in den Objekten bleiben, die ” bequem” sind, solche Mängel möglichst nicht erkennen, oder zumindest nicht an den Pranger stellen. Hier sieht man, was dabei herauskommt.
leider ist es so das viele hotelbetreiber das thema brandschutz stark vernachlässigen und prüfer und beauftragte dazu drängen bestimmte dinge grosszügig zu behandeln. das der tüv vermeintlich gewisse dinge nicht erkannt hat ist schwer nachvollziehbar. fakt ist das an diesem bereich gerne gespart wird.