Wiesbaden – Am 5. September 2017 starben zwei Feuerwehrleute während eines Einsatzes auf der Autobahn 2 bei Kloster Lehnin (Brandenburg). Im Nachhinein zeigte sich, dass die Lebensgefährtin des einen Kameraden wesentlich schlechter abgesichert war, weil das Paar nicht verheiratet war. Allgemeiner Tenor war damals: Lebensgemeinschaften sind heutzutage absolut üblich und müssen Ehen gleichgestellt werden. Dafür macht sich seit Jahren auch DFV-Präsident Hartmut Ziebs stark. Das Sozialministerium in Hessen verweigert jetzt überraschend den von der Unfallkasse Hessen vorgeschlagenen verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte. Dies teilte der Landesfeuerwehrverband (LFV) Hessen mit.
“Wir reden über eine Einmalzahlung in Höhe von 37.380 Euro an die unverheirateten Partner oder Partnerinnen von im Einsatz ums Leben gekommenen Feuerwehrleuten”, bestätigt LFV-Präsident Dr. h.c. Ralf Ackermann. Diese Summe ist Teil einer Lösung, die die Unfallkasse Hessen für das Bundesland erarbeitet hatte. Dieses Mehrleistungssystem war von den Gremien der Unfallkasse bereits beschlossen worden. “Nun verweigert der Hessische Sozialminister die Zustimmung”, heißt es in einer Pressemitteilung des LFV Hessen. Und weiter: ” Unverheiratete Partner*innen von Feuerwehrleuten sind somit in Hessen – im Gegensatz zu Niedersachsen – überhaupt nicht abgesichert.”
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Ebenso verweigert das Sozialministerium als Genehmigungsbehörde die Zustimmung zur angemessenen Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten am Maßstab der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Hierbei geht es darum, dass Einmalzahlungen an der allgemeinen Preisentwicklung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches automatisch angepasst werden (Maßstab ist die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung). Ein bundesweit absolut übliches Verfahren.
In der Stellungnahme an den LFV Hessen teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ werde. “Wir haben für diese Entscheidung überhaupt kein Verständnis”, sagt Dr. h.c. Ackermann gegenüber dem Feuerwehr-Magazin. “Die Diskussion der Sparsamkeit im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung nach tödlichen Unfällen und dauerhaften Schwerstverletzungen zeigt den nicht vorhandenen Respekt des Sozialministers gegenüber den
72.000 Einsatzkräften in Hessen.”
Bei einem Unfallereignis sind die ehrenamtlich tätigen, Freiwilligen Feuerwehrleute im Bundesland Hessen bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert. Die UKH ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die zu erbringenden Leistungen sind im Gesetz und in Satzungen geregelt.
Die Unfallkasse Hessen hat die Aufgabe, bei Unfällen unter anderem von Feuerwehrleuten, gleich ob körperlicher Schaden oder auch psychische Folgen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII). Dabei sind sie bei Todesfällen (zum Beispiel Einmal- und Rentenzahlungen an Hinterbliebene) sowie auch bei Berentungen abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Ersthelfer an Unfallstellen sowie für einige Hilfsorganisationen (zum Beispiel Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst oder Deutsche Lebensrettungs Gesellschaft).