Für Atemschutzgeräteträger gehören LED-Helmlampen mittlerweile zur Standardausrüstung. Sie sind entweder im Feuerwehrhelm integriert oder per Halterung an diesem befestigt.
Dunkelheit, verrauchte Räume, versteckte Hindernisse: Wer als Einsatzkraft in den Innenangriff geht, braucht allein zur eigenen Sicherheit und Orientierung eine mobile Lichtquelle.
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„Früher führten Feuerwehrleute dafür eine Handlampe mit sich“, sagt Fritz Eckert, Ausbilder bei der FF sowie Sicherheitsfachkraft. „Das war umständlich, da sie für das gerichtete Leuchten immer mindestens eine Hand benötigten. Mit den in den 2000er Jahren immer mehr in Mode gekommenen Helmlampen ist das kein Problem mehr: Ihr Lichtstrahl zeigt durch die Befestigung am Helm immer in Blickrichtung, beide Hände sind frei.“
Dank fortschreitender LED-Technik (Abkürzung für englisch light-emitting diodes, deutsch Leuchtdiode) sind die als Helmlampen verwendbaren Leuchten immer leistungsfähiger geworden. Sie werden meistens seitlich per Halterung entweder an der Helmschale oder unten an deren Rand montiert. Einige Helmhersteller bieten auch Lösungen an, bei denen sich die Lampe mittig auf der Helmschale fixieren lässt. Dabei handelt es sich teilweise um in die Konstruktion integrierte Lösungen.
Herstellerverantwortung geht auf Feuerwehr über
„Feuerwehren müssen allerdings ein rechtliches Problem beachten: Helm und Zubehörteile müssen eigentlich vom Helmhersteller zusammen, also in der spezifischen Kombination, zugelassen sein“, erklärt Eckert. „Sonst erlischt die Gewährleistung.“
In der maßgeblichen Norm DIN EN 443 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und baulichen Anlagen“ heißt es unter „Anforderungen“: „Falls der Hersteller der Helme Gegenstände […] zum Gebrauch mit dem Helm bereitstellt, muss auch der mit diesen Gegenständen ausgestattete Helm weiterhin die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen.“ Als Beispiel nennt die DIN EN 443 ausdrücklich Lampenhalter.
Das heißt: Wenn sich eine Feuerwehr entschließt, nicht das vom Helmhersteller selbst angebotene Zubehör oder von diesem zugelassene Fremdfabrikate zu verwenden, tritt sie in die Verantwortung eines Herstellers. „Damit muss sie auch dessen entsprechende Pflichten übernehmen, die sichere Funktion und Verwendbarkeit der neuen Kombination nachzuweisen“, erklärt Eckert. „Die Feuerwehr muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dies dokumentieren.“ […]
Den ganzen Artikel könnt Ihr in Ausgabe 7/2020 des Feuerwehr-Magazin lesen. Dort sagen wir Euch, was Ihr bei der Beschaffung in Sachen Zulassung und Ex-Schutz beachten müsst. Außerdem stellen wir Euch eine Auswahl von 13 LED-Helmlampen unterschiedlicher Hersteller vor.
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