Konzept im Kreis Siegen-Wittgenstein

Mit Schnelltest zum Feuerwehr-Übungsdienst

Siegen (NW) – Im Kreis Siegen-Wittgenstein wollen Feuerwehren in den nächsten Wochen ihren Ausbildungsbetrieb wieder starten. Ein dafür unter Koordination des Amtes für Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungswesen des Kreises erarbeitetes Konzept sieht vor, dass sich alle Teilnehmer vor Übungsbeginn zwingend einem Corona-Schnelltest unterziehen. Dessen Ergebnis muss negativ ausfallen. Alternativ wird auch ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis akzeptiert.

Liegen bei einem Feuerwehrmitglied Krankheitsanzeichen vor, oder ist dieses aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, darf es nicht am Dienst teilnehmen. Das gilt auch dann, wenn sich im engeren Familienverband jemand aktuell in Quarantäne befindet. Damit würden die Vorsichtsmaßnahmen für den Übungsbetrieb über die aktuell sonst üblichen Regelungen hinaus gehen, teilte der Landkreis mit.

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Geübt wird nach den Planungen in Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern, entweder im Freien, oder bei schlechtem Wetter in der gelüfteten Fahrzeughalle. Pro Gruppe achten zwei Hygieneverantwortliche auf die Einhaltung der Regeln. Dazu gehört nicht nur das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken, sondern auch das Desinfizieren von Händen und Kontaktflächen (etwa an Funkgeräten). Schutzkleidung muss vollständig und geschlossen getragen werden, alle Teilnehmer werden dokumentiert.

“Nach fast einem Jahr ohne praktischen Übungsdienst müssen wir inzwischen ganz realistisch die Frage stellen, ob alle Wehrleute noch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für den Dienst in einer Feuerwehr zwingend voraussetzt“, wird Kreisbrandmeister Bernd Schneider in einer Aussendung zitiert. “Denn es geht auf der einen Seite darum, dass sich die Frauen und Männer in unseren Wehren bei ihren Einsätzen nicht selbst in Gefahr bringen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch eine gewisse Routine besitzen, um die Herausforderungen eines Einsatzes exakt einschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört einfach eine regelmäßige Übungspraxis.”

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Das in Absprache mit den Leitern der Feuerwehr erstellte Konzept greift nicht automatisch. Die Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen sind dafür zuständig, den Übungsbetrieb der Feuerwehren auf Basis dieses Konzeptes zu genehmigen. Lehrgänge sollen in der Regel online durchgeführt werden – mit Ausnahme der Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW in Münster.

Symbolfoto: Jan-Erik Hegemann

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Dann darf man sich bestimmt für die Pandemiezeit vom Einsatzdienst und Übungen befreien lassen

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  2. Ich arbeite im Lebensmittelladen und werde dort nicht getestet. Ich werde mich auch nicht zum Testen nötigen lassen. Ich unterstütze es nicht das noch mehr Existenzen zerstört werden wegen einem Test der nicht aussagekräftig ist. Kein Test, keine Impfung und kein Maulkorb.

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  3. Wird ab nächster Woche auch in Emden der Fall sein.

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  4. Also es wir geübt: Im Freien, Abstand und Maske => Nur Mit Test??? Also ab sofort dann überall “Test-Test-Test” bevor ich irgendwo rein darf? Jeden Tag dann testen??? In jedem Supermarkt treff ich mehr Menschen als bei der Feuerwehr. Nicht mit mir!!!

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