Wuppertal (NW) – Ein Strategiepapier „Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen – Vorschläge für eine Weiterentwicklung“ haben der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW), die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter hauptamtlicher Feuerwachen in NRW (AGHF NRW) vorgelegt. Durch die Hochwasserlage 2021 seien zahlreiche Handlungsbedarfe aufgezeigt worden, die das Dokument komprimiert zusammenfasse.
Laut VdF, AGBF und AGHF sind in dem Strategiepapier nicht nur neu gewonnene Erfahrungen, sondern auch bekannte Hinweise auf notwendige Weiterentwicklungen eingeflossen, die sich bestätigt haben. Das Dokument sehen die Initiatoren als Impulsgeber und Kompendium für Entscheidungsträger in Landtag und Landesregierung, in Bezirksregierungen, in Kreisen, Städten und Gemeinden, in mit Katastrophenschutzfragen befassten Verbänden und Organisationen sowie für Journalisten.
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„Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen – Vorschläge für eine Weiterentwicklung“ enthält nach einem Vorwort und einer Einführung sieben Kapitel: „Rahmenbedingungen“, „Ehrenamt, „PSU/PSNV“ (Psychosoziale Unterstützung/Notfallversorgung), „Warnung“, „Landeskonzepte“, „Stabsarbeit“ und „Technik“. Das Werk endet mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge in Form von zwölf Punkten.
„Die aufgezeigten Aufgaben sind dermaßen klar sichtbar, dass nunmehr eine zeitnahe Abarbeitung teils altbekannter, teils neu erkannter Handlungsbedarfe geboten ist“, betont Bernd Schneider, Stellvertretender Vorsitzender des VdF NRW. „Die diesjährige Katastrophenlage hat uns vor Augen geführt, dass dringende Vorschläge nicht auf die lange Bank geschoben werden können.“
Im Feuerwehr-Magazin 10/2021 bringen wir auf 15 Extra-Seiten ein Spezial zur Flutkatastrophe. Ihr könnt das Heft im Zeitschriftenhandel kaufen oder bei uns im Shop versandkostenfrei bestellen.
Tja, etwas zu spät, aber sind ja auch nur Vorschläge… Lieber erstmal etwas Gras über die Sache wwachsen lassen und dann in der passendedn Schublade ablegen 🙂
Zur Energieversorgung auf Familienebene:
– Heimtrainer mit 12 Volt Generator mit Batterie und passendem Solarpaneel
– Wohnungsbiogas-Anlage für anfallende Biomasse, Biogas zum Kochen, Heizen, Leuchten und Stromerzeugung
Katastophenszenarien sind keine “etwas” umfangreichere Großeinsatzlagen mit räumlich noch gerade eben handhabbarer Abgrenzung. Sondern überwiegend interdisziplinäre abzuwehrende Flächenlagen, welche überregional (hoffentlich vorher hinreichtend führungsorientiert und materiell strukturiert abgestimmt) gemeinsam (mit eher tausenden ehrenamtlichen Helfern) zu bewältigen wäre.
Hier müssten lokale (KatS bzw. BHKG-)Verantwortliche erst mal über ihren Schatten springen, von ihren kommunalen Sonderlocken (historisch kreative Führungskonzepte, IT-Untersützungstools, zumeist ohne landesweit sinvolle Ablaufvernetzung, örtliche Beschaffungsegozentriken, uvm.) deutlich abstand zu nehmen (vgl. z.B. Bundeswehr-Fähigkeitsansatz, sowie Einsatzführungsgrundlagen, oder THW-Standardisierung).
Klar kostet dies alles viel Überwindung (bei einzelnen Persönlichkeiten), und vor allen Dingen mehr (Steuer-)Geld, was die “Aufabenträger” bzw. Kommunen sowieso nicht haben. Im bisherigen Ergebnis konnte das in NRW vom Innenministerium praktizierte Zuschusskonzept gegenüber der Öffentlichkeit vernebeln, das sich das Land hinsichtlich einer landesweiten KatS-Zuständigkeit (erweiterte Finanzierung, Durchführungsaufsicht gegenüber Kommunen, exekutiven Steuerung incl. Erlass-durchsetzung, etc.) zur Daseinsvorsorge in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erfolgreich “drücken” konnte.
Dies kam sowohl den Funktionären in den Städte- und Gemeindeverbände entgegen, die entgegen interkommunal angemessener Zusammenarbeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (also auch beim KatS) unisono auf die Unabhängigkeit von Stadt- und Gemeindeetats pochten (welche aber auf diesem Gebiet nicht mehr finanziell jeder für sich zu stemmen sind). Und 54 lokalen Fürstentümern in der NRW-Gefahrenabwehr, welche ohne eindeutig ausformulierte / überprüfbare KatS-Zielerreichungen (und nicht nur da) weitgehend im eigenem Ermessen schalten und walten konnten. Deutlich mehr Benchmarktransparenz (Brandschutz, KatS und Regelrettungsdienst /ManV) und landesweit standardisierte Beschaffungsanstrengungen wären endlich angezeigt, denn sonst wird künftig auch nicht mehr Geld hier und da die leider zu beklagende Verantwortungsdiffusion beseitigen.
Welche Tragödien müssen sich noch abspielen, damit wir weg von symbolischer Entrüstung und ständig wiederholten “Verbesserungsforderungen” zu einer nachhaltigen Strukturveränderung ) ggf. mit deutlichen gesetzlichen Grundlagenveränderungen) kommen?
Es gibt nichts schlimmeres für sämtliche eingesetzte Helfer (ob rot, blau oder weiss), als im erreichten / zugewiesenen einsatzgebiet nicht helfen zu können. Sei es durch unzureichende Ausstattung oder Fahrzeuggrundlagen, durch ein undurchsichtiges Führungskonzept sowie Entscheidungsfindungen, “unklare Zuständigkeiten” und dadurch sträflich vorher unterlassene / definierte Ablaufvorbereitungen ohne örtliche Risikoanalysen.
Tja, etwas zu spät, aber sind ja auch nur Vorschläge… Lieber erstmal etwas Gras über die Sache wwachsen lassen und dann in der passendedn Schublade ablegen 🙂
Zur Energieversorgung auf Familienebene:
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– Wohnungsbiogas-Anlage für anfallende Biomasse, Biogas zum Kochen, Heizen, Leuchten und Stromerzeugung
Katastophenszenarien sind keine “etwas” umfangreichere Großeinsatzlagen mit räumlich noch gerade eben handhabbarer Abgrenzung. Sondern überwiegend interdisziplinäre abzuwehrende Flächenlagen, welche überregional (hoffentlich vorher hinreichtend führungsorientiert und materiell strukturiert abgestimmt) gemeinsam (mit eher tausenden ehrenamtlichen Helfern) zu bewältigen wäre.
Hier müssten lokale (KatS bzw. BHKG-)Verantwortliche erst mal über ihren Schatten springen, von ihren kommunalen Sonderlocken (historisch kreative Führungskonzepte, IT-Untersützungstools, zumeist ohne landesweit sinvolle Ablaufvernetzung, örtliche Beschaffungsegozentriken, uvm.) deutlich abstand zu nehmen (vgl. z.B. Bundeswehr-Fähigkeitsansatz, sowie Einsatzführungsgrundlagen, oder THW-Standardisierung).
Klar kostet dies alles viel Überwindung (bei einzelnen Persönlichkeiten), und vor allen Dingen mehr (Steuer-)Geld, was die “Aufabenträger” bzw. Kommunen sowieso nicht haben. Im bisherigen Ergebnis konnte das in NRW vom Innenministerium praktizierte Zuschusskonzept gegenüber der Öffentlichkeit vernebeln, das sich das Land hinsichtlich einer landesweiten KatS-Zuständigkeit (erweiterte Finanzierung, Durchführungsaufsicht gegenüber Kommunen, exekutiven Steuerung incl. Erlass-durchsetzung, etc.) zur Daseinsvorsorge in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erfolgreich “drücken” konnte.
Dies kam sowohl den Funktionären in den Städte- und Gemeindeverbände entgegen, die entgegen interkommunal angemessener Zusammenarbeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (also auch beim KatS) unisono auf die Unabhängigkeit von Stadt- und Gemeindeetats pochten (welche aber auf diesem Gebiet nicht mehr finanziell jeder für sich zu stemmen sind). Und 54 lokalen Fürstentümern in der NRW-Gefahrenabwehr, welche ohne eindeutig ausformulierte / überprüfbare KatS-Zielerreichungen (und nicht nur da) weitgehend im eigenem Ermessen schalten und walten konnten. Deutlich mehr Benchmarktransparenz (Brandschutz, KatS und Regelrettungsdienst /ManV) und landesweit standardisierte Beschaffungsanstrengungen wären endlich angezeigt, denn sonst wird künftig auch nicht mehr Geld hier und da die leider zu beklagende Verantwortungsdiffusion beseitigen.
Welche Tragödien müssen sich noch abspielen, damit wir weg von symbolischer Entrüstung und ständig wiederholten “Verbesserungsforderungen” zu einer nachhaltigen Strukturveränderung ) ggf. mit deutlichen gesetzlichen Grundlagenveränderungen) kommen?
Es gibt nichts schlimmeres für sämtliche eingesetzte Helfer (ob rot, blau oder weiss), als im erreichten / zugewiesenen einsatzgebiet nicht helfen zu können. Sei es durch unzureichende Ausstattung oder Fahrzeuggrundlagen, durch ein undurchsichtiges Führungskonzept sowie Entscheidungsfindungen, “unklare Zuständigkeiten” und dadurch sträflich vorher unterlassene / definierte Ablaufvorbereitungen ohne örtliche Risikoanalysen.
Nun….da sind wir doch einmal gespannt was letztlich vom Konzept noch übrig bleibt bzw tatsächlich unten an der Basis der Einheiten ankommt…