Alzenau (BY) – Die Polizei hat in Alzenau (Kreis Aschaffenburg) ein gefälschtes Einsatzfahrzeug sichergestellt. Jetzt suchen die Beamten nach möglichen Zeugen, die den Besitzer möglicherweise bei einer vermeintlichen Einsatzfahrt gesehen haben. Aber auch so steht dem Bastler einiger Ärger ins Haus.
Der VW Passat erinnerte auf den ersten Blick an ein reales Einsatzfahrzeug. Laut der Polizei ist der Pkw entsprechend farblich foliert worden, trägt die Aufschrift “Rettungsdienst” und sogar ein Blaulicht auf dem Dach. Eine Genehmigung für den Umbau gab es nach Angaben der Beamten nicht – weder läge eine entsprechende Zulassung noch eine Begutachtung durch Sachverständige vor. Für einen echten Rettungsdienst war das Fahrzeug offenbar auch nie bestimmt.
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Die Polizei ermittelt nun wegen der zulassungsrechtlichen Verstöße und ließ dafür den Pkw sicherstellen. Sollten Zeugen den Mann bei einer Fahrt mit Blaulicht beobachtet haben, könnte er sich auch infolge einer Amtsanmaßung strafbar gemacht haben.
Jeder kann sich heute ein Blaulicht im Internet legal kaufen. Und ich kenne so einige Kameraden die dies auch benutzen. Ich finde so lange mein keinen anderen damit gefährdet ist das ok. Das ist wie mit dem parken im Halteverbot.
Sobald eine Person, egal ob männlich oder weiblich, grün, gelb, schwarz oder rot, sich ein Einsatzfahrzeug, dazu mit Blaulicht zusammen bastelt und damit, wie angeblich in diesem Falle, auf öffentlichen Verkehrsflächen herum fährt, gehört dieser sofort aus dem Verkehr gezogen.
Die Karre einbehalten und der Besitzer mal gleich zum Fussgänger gemacht.
Vielleicht begreift dann irgendwann auch der letzte Idiot, dass es für “Zivilisten” verboten ist, mit hoheitlichen Rechten “zu spielen”.
Wenn er so gern mit Blaulichtern und Einsatzfahrzeugen spielt, soll er in eine Hilfsorgsnisation eintreten, sich ausbilden lassen und dann darf er bei jedem Einsatz und vielen Übungen “dieses Feeling” genießen.
Einzige für mich vorstellbare Ausnahme wäre, dass das Fahrzeug für einen Karnevalsumzug oder sonstigen Festzug gebaut wurde, dort als Motivwagen (als Persiflage) zum Einsatz kommen sollte. Hier wäre es, während des reinen Umzuges sogar erlaubt, so aufzutreten.
Natürlich kann er, bleibt er auf Seinem Grundstück, welches von öffentlichen Verkehrsflächen eindeutig abgegrenzt ist, auch mit so einem Unikum herum fahren. Da darf er sogar einen “entmilitarisierten Panzer” haben und bewegen. Dieser darf nur keine funktionsfähigen Waffen mehr aufweisen und nach meinem wissen im Bereich des Fahrers keine Panzerungen mehr aufweisen. Diese müssen entfernt sein.
Es ist schon geradezu herzzerreißend , was da für unsachliche und maximal halbwahre Kommentare skizziert werden.
Das Kfz wurde auf öffentlichen Grund angetroffen und kann – weil es den Charakter eines offiziellen Einsatzfahrzeuges darstellte – selbstverständlich sichergestellt werden !
Anstatt sich über diese richtige , polizeiliche Maßnahme zu freuen, wird unrichtig und unsachlich kommentiert. Im Bereich RD und FW gibt es (leider !!) immer wieder mal Leute, die völlig „übertrainiert“ sind und es maßlos übertreiben; sei es mit Blaulicht oder Funk oder anderen – für private Helfer unzulässigen – Dingen. Und nur durch restriktive gesetzliche Maßnahmen kann (und wird) solchen übertrainierten “Helfern“ das Handwerk gelegt und gleichzeitig den gesetzlich korrekt handelnden Angehörigen von RD und FW der Rücken (auch Agegenüber der Öffentlichkeit) gestärkt !!!
Alexander Becht
Der Artikel ist sehr eigenartig. In jeder größeren Stadt stehen zig Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des KS herum, die gebraucht und ausgesondert ver-/gekauft wurden. Was soll da verboten sein.
Die gehen irgendwann mal in den “nahen Osten”
Natürlich dürfen damit keine Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgefürt werden.
Es steht noch zu hinterfragen, ob das vermeintliche Einsatzfahrzeug auf öffentlichen Grund und Boden, oder auf einem Privatgrundstück gestanden hat?
Auf einem privaten Grundstück kann ich abstellen was ich möchte, basteln was ich möchte, es darf nur keine Umweltgefahr davon ausgehen.
Kann man dem Besitzer keine Straftat nachweisen, oder gar das Tragen einer Einsatzuniform, so sind die hier erhobenen Vorwürfe haltlos und an der Nase herbeigezogen.
Es steht zu prüfen, ob hier nicht eine private Streitigkeit der Auslöser der Aktion war. In diesem Fall würde das Zivilrecht greifen und der Anzeiger bekäme selbst Ärger vor Gericht wegen übler Nachrede und anhängens einer unbewiesenen Straftat.
Jeder kann sich heute ein Blaulicht im Internet legal kaufen. Und ich kenne so einige Kameraden die dies auch benutzen. Ich finde so lange mein keinen anderen damit gefährdet ist das ok. Das ist wie mit dem parken im Halteverbot.
Sobald eine Person, egal ob männlich oder weiblich, grün, gelb, schwarz oder rot, sich ein Einsatzfahrzeug, dazu mit Blaulicht zusammen bastelt und damit, wie angeblich in diesem Falle, auf öffentlichen Verkehrsflächen herum fährt, gehört dieser sofort aus dem Verkehr gezogen.
Die Karre einbehalten und der Besitzer mal gleich zum Fussgänger gemacht.
Vielleicht begreift dann irgendwann auch der letzte Idiot, dass es für “Zivilisten” verboten ist, mit hoheitlichen Rechten “zu spielen”.
Wenn er so gern mit Blaulichtern und Einsatzfahrzeugen spielt, soll er in eine Hilfsorgsnisation eintreten, sich ausbilden lassen und dann darf er bei jedem Einsatz und vielen Übungen “dieses Feeling” genießen.
Einzige für mich vorstellbare Ausnahme wäre, dass das Fahrzeug für einen Karnevalsumzug oder sonstigen Festzug gebaut wurde, dort als Motivwagen (als Persiflage) zum Einsatz kommen sollte. Hier wäre es, während des reinen Umzuges sogar erlaubt, so aufzutreten.
Natürlich kann er, bleibt er auf Seinem Grundstück, welches von öffentlichen Verkehrsflächen eindeutig abgegrenzt ist, auch mit so einem Unikum herum fahren. Da darf er sogar einen “entmilitarisierten Panzer” haben und bewegen. Dieser darf nur keine funktionsfähigen Waffen mehr aufweisen und nach meinem wissen im Bereich des Fahrers keine Panzerungen mehr aufweisen. Diese müssen entfernt sein.
Dem kann ich nur zustimmen!
Es ist schon geradezu herzzerreißend , was da für unsachliche und maximal halbwahre Kommentare skizziert werden.
Das Kfz wurde auf öffentlichen Grund angetroffen und kann – weil es den Charakter eines offiziellen Einsatzfahrzeuges darstellte – selbstverständlich sichergestellt werden !
Anstatt sich über diese richtige , polizeiliche Maßnahme zu freuen, wird unrichtig und unsachlich kommentiert. Im Bereich RD und FW gibt es (leider !!) immer wieder mal Leute, die völlig „übertrainiert“ sind und es maßlos übertreiben; sei es mit Blaulicht oder Funk oder anderen – für private Helfer unzulässigen – Dingen. Und nur durch restriktive gesetzliche Maßnahmen kann (und wird) solchen übertrainierten “Helfern“ das Handwerk gelegt und gleichzeitig den gesetzlich korrekt handelnden Angehörigen von RD und FW der Rücken (auch Agegenüber der Öffentlichkeit) gestärkt !!!
Alexander Becht
Der Artikel ist sehr eigenartig. In jeder größeren Stadt stehen zig Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des KS herum, die gebraucht und ausgesondert ver-/gekauft wurden. Was soll da verboten sein.
Die gehen irgendwann mal in den “nahen Osten”
Natürlich dürfen damit keine Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgefürt werden.
wer glaubt,der weiß nicht.
Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, hat es auch auf Privatgrund den geltenden Gesetzen zu entsprechen.
Laber, laber, laber!
Ich glaube nicht, dass die Behörden bei einem Fahrzeug auf privatem und umfriedeten Grundstück in dieser Form in Aktion treten.
Holger ich glaube die Polizei kennt besser die Rechte als du
Es steht noch zu hinterfragen, ob das vermeintliche Einsatzfahrzeug auf öffentlichen Grund und Boden, oder auf einem Privatgrundstück gestanden hat?
Auf einem privaten Grundstück kann ich abstellen was ich möchte, basteln was ich möchte, es darf nur keine Umweltgefahr davon ausgehen.
Kann man dem Besitzer keine Straftat nachweisen, oder gar das Tragen einer Einsatzuniform, so sind die hier erhobenen Vorwürfe haltlos und an der Nase herbeigezogen.
Es steht zu prüfen, ob hier nicht eine private Streitigkeit der Auslöser der Aktion war. In diesem Fall würde das Zivilrecht greifen und der Anzeiger bekäme selbst Ärger vor Gericht wegen übler Nachrede und anhängens einer unbewiesenen Straftat.