Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) haben sich besorgt über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Notfallversorgung geäußert. „Deutschland verfügt über eines der europaweit vorbildlichsten Rettungsdienst-Systeme, um das uns viele sogar beneiden“, sagten die Präsidenten von DFV und vfdb, Hartmut Ziebs und Dirk Aschenbrenner, am Rande des DFV-Bundesfachkongresses am Donnerstag in Berlin. „Dieses gut eingespielte Modell in Frage zu stellen, wäre so für die Sicherheit der Bevölkerung nicht vertretbar.“ In einem Schreiben an den Gesundheitsminister hat DFV-Präsident Ziebs um ein Überdenken des Vorhabens gebeten und Gespräche mit den Beteiligten angeregt.
Ziebs und Aschenbrenner begrüßten zugleich die Initiative des Niedersächsischen Landkreistages, der unlängst zur Gründung eines „Bündnisses für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ aufgerufen hat. „Zweifellos gibt es an vielen Stellen Optimierungsbedarf – vor allem, wenn es um die angemessene ärztliche Versorgung von Kranken außerhalb der üblichen Praxiszeiten geht“, betonte Aschenbrenner. „Denn nach wie vor wird der Rettungsdienst vielfach durch Anrufe und Einsätze überlastet, die keine Dringlichkeit haben. Das geht im Extremfall auf Kosten akuter Notfälle und belastet unnötig die Kliniken.“ Insofern sei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der nach wie vor noch nicht ausreichend bekannten Rufnummer 116 117 sowie den Mitarbeitern der ausschließlich für Notfälle vorhandenen Nummer 112 sinnvoll. Hierfür müssten allerdings vielfach noch die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden.
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„Für derartige Veränderungen aber ist keine Grundgesetzänderung und keine Verlagerung der Verantwortlichkeiten von den Kommunen auf den Bund erforderlich“, ergänzte DFV-Präsident Ziebs. Es sei bedauerlich, dass vor dem Vorstoß des Gesundheitsministers nicht ausführliche Gespräche mit allen für den Rettungsdienst Verantwortlichen stattgefunden hätten.
„Sollte der Gesetzentwurf so, wie er jetzt ist, in die Wirklichkeit umgesetzt werden, wäre unser Rettungsdienst in Gefahr“, so das Fazit von Hartmut Ziebs und Dirk Aschenbrenner. „Nicht auszudenken, wenn hilfesuchende Anrufer eines Tages beim Wählen der Notrufnummer 112 zunächst in einer Telefon-Warteschlange wie im Kaufhaus statt bei einem kompetenten und ortskundigen Disponenten landen würden.“