Bundesweites Vorbild?

Hinterbliebene von Feuerwehrleuten auch ohne Trauschein versorgt

Kiel – In Schleswig-Holstein ist im Oktober eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes zum Thema „Hinterbliebenenversorgung“ in Kraft getreten. Somit sind jetzt auch unverheiratete Lebenspartner von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sozial abgesichert.

Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und der Hanseatischen Unfallkasse Nord (HFUK) hatte sich das Innenministerium für eine solche Regelung eingesetzt. „Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Eheleute handelt oder ob die Partnerinnen und Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt haben.“

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„Als Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren freuen wir uns sehr über die Ergänzung im Brandschutzgesetz“, sagt die Geschäftsführerin der HFUK Nord, Gabriela Kirstein. „Damit ist das Netz der sozialen Absicherung für unsere Versicherten und ihre Angehörigen noch enger geworden. Bisher hatten wir in Schleswig-Holstein glücklicherweise noch keinen Fall, bei dem tödlich verletzte Feuerwehrangehörige eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner ohne Trauschein hinterlassen haben. Falls so ein tragischer Fall in Zukunft eintreten sollte, stellt das Land die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die HFUK Nord übernimmt alles Weitere.“

Auch Schleswig-Holsteins Landesbrandmeister Frank Homrich begrüßt die Regelung ausdrücklich. Er hofft, dass das Modell bundesweit Nachahmer finden wird. „Mit dieser Regelung ist eine der letzten Lücken in der sozialen Absicherung der rund 50.000 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geschlossen“, sagt Homrich. „Wer es sich zur Aufgabe gemacht hat, für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger zu jeder Tages- und Nachtzeit einzustehen, für den darf es kein unkalkulierbares Risiko in der Absicherung für sich und seine Familie geben. Schleswig-Holstein ist mit dieser Regelung weit vorne und wird hoffentlich Beispiel für andere Bundesländer sein.“

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