Positionspapier veröffentlicht

Hochwasserkatastrophe: Sieben Forderungen der vfdb

Münster (NW) – Mit einem sieben Punkte umfassenden Positionspapier hat die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) auf die Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland und die zunehmende Zahl anderer Naturkatastrophen reagiert.

Klimatische Veränderungen führen immer mehr zu extremen Situationen, die konkretes und abgestimmtes Handeln erfordern. Der vfdb hat dafür ein Sieben-Punkte-Positionspapier verfasst (Symbolbild).
Klimatische Veränderungen führen immer mehr zu extremen Situationen, die konkretes und abgestimmtes Handeln erfordern. Der vfdb hat dafür ein Sieben-Punkte-Positionspapier verfasst (Symbolbild).

Die vfdb fordert unter anderem eine Anpassung von Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte sowie die Schaffung funktionsfähiger Führungsstrukturen. Zugleich wird aufgerufen, die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken und aus Erfahrungen vergangener Ereignisse noch mehr für die Zukunft zu lernen. Betont wird, dass die Forderungen keinesfalls die herausragenden Leistungen der größtenteils ehrenamtlichen Einsatzkräfte schmälern sollen.

Die sieben Punkte in Kurzform:

  1. Die Ausbildung für die Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr muss den Lagen und Risiken angepasst werden.
    Nach wie vor gibt es in Deutschland keine einheitlichen Ausbildungsunterlagen für dynamische Flutlagen oder die Vegetationsbrandbekämpfung. Es gibt keine Schulen oder Trainingsmöglichkeiten für die sichere Ausbildung und das Training dynamischer wetterbedingter Schadenslagen sowie keine praktischen Ausbildungsstätten für das gemeinsame Training aller im Einsatz beteiligten Organisationen.
  2. Die Ausrüstung muss verbessert werden.
    Viele Einsatzkräfte verfügen nach wie vor nicht über die richtige, oder auch nur ausreichende persönliche oder spezielle Schutzausrüstung. Viele Einsatzfahrzeuge sind nicht für den Einsatz in Schadenslagen mit oft zerstörter Infrastruktur geeignet. Kommunen müssen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die lokalen Gefahren jenseits der Standardszenarien wie Wohnungsbrand oder Verkehrsunfall besser vorbereiten. Ebenso müssen sich die dafür zuständigen Bundesländer im Katastrophenschutz besser aufstellen, diesen dafür besser ausrüsten sowie auch besser ausbilden.
  3. Führungsstrukturen sind weiterzuentwickeln und aktuellen Anforderungen anzupassen.
    In allen Bereichen muss es funktionsfähige Führungsstrukturen und -mittel geben. Das beginnt bei der Ausstattung von Einsatzzügen mit geeigneten Führungsfahrzeugen, geht weiter über die Vorhaltung personell und materiell über längere Zeit funktionsfähiger mobiler und stationärer Führungsstellen bis hin zu Stäben und den Führungseinrichtungen der jeweiligen Landesregierungen. Der Informationsaustausch über alle Ebenen muss jederzeit und adäquat erfolgen. Führungsgremien müssen befähigt sein, aktuelle Lagebilder und Prognosen in Realzeit erstellen und kommunizieren können.
  4. Naturschutz muss gegenüber Gefährdungen für Menschen, Tiere und Sachwerte abgewogen werden.
    Für bestehenden und kommenden Herausforderungen in der Gefahrenabwehr ist es erforderlich, mehr praktische und pragmatische Lösungen zu finden, die auch eine Abwägung von einzelnen Maßnahmen des Naturschutzes gegenüber den dadurch hervorgerufenen oder auch nur verstärkten Risiken für Menschen, Tiere und Sachwerte beinhalten
  5. Selbstschutz und Selbsthilfe stärken.
    Einsatzkräfte können in großen Einsatzlagen nicht alle Menschen und Objekte zur gleichen Zeit schützen. Daher gilt es, immer nach Risiken zu priorisieren und Einsätze nacheinander abzuarbeiten. Das heißt jedoch auch, dass es allen Betroffenen hilft, wenn sich die Bevölkerung möglichst selbstständig zu helfen weiß und so die Ressourcen für die wirklich wichtigen Einsätze frei bleiben. Die Bevölkerung muss wieder mehr dazu gebracht werden, mit dafür zu sorgen, Gefahren zu vermeiden oder das eigene Risiko zu verringern. Hierzu gehören unter anderem das Verständnis für Warnungen, das Wissen um Alarmierungs- und Entwarnungsarten sowie eine Akzeptanz von Verboten in gefährdeten Gebieten.
  6. Prävention verbessern.
    Um die Risiken für sich und andere zu begrenzen, müssen offensichtliche Gefahren reduziert werden. Dazu gehört z.B., verstopfte Ein- und Durchflüsse zu säubern und freizuhalten; das Verbot von Feuer etc. in der Vegetation zu beachten, Entstehungsbrände zu melden und, wenn gefahrlos möglich, Brände zu löschen oder klein zu halten. Entsprechende Kenntnisse müssen in den Schulen, Unternehmen und Einrichtungen vermittelt werden.
  7. „Aus Fehlern lernen“ – Fähigkeitslücken schließen.
    In Deutschland ist die systematische Auswertung von Schadenslagen immer noch nicht ausreichend etabliert. Aus den Erfahrungen der vergangenen Lagen zu lernen, muss in allen Bereichen der Gefahrenabwehr stärker beachtet werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf den schnellen Transfer guter Lösungen in die tägliche Einsatzpraxis zu legen.
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