Wer zahlt bei einem Dienstunfall?

Stichwort: Unfallversicherung der Feuerwehr

Hannover – Welche Unfallversicherung greift, wenn Feuerwehrleute bei Einsätzen, bei Übungen oder bei anderen Dienstveranstaltungen der Feuerwehr verletzt werden? Wer zahlt die Behandlungskosten?

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (einschließlich aller dazugehörigen Abteilungen) sind automatisch kraft Gesetzes jeweils in Feuerwehr-Unfallkassen oder den Unfallkassen der Länder versichert. Diese gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und wird durch das siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) geregelt.

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Werkfeuerwehrleute und nichtverbeamtete Berufsfeuerwehrkräfte sind als Beschäftigte entweder bei der Unfallkasse oder in der Berufsgenossenschaft ihres Betriebes versichert. Berufsfeuerwehr-Beamte erhalten hingegen – nach dem jeweiligen Beamtengesetz ihres Bundeslandes – im Rahmen der Unfallfürsorge eine gesonderte Absicherung.

Die Unfallversicherungsträger unterstützen nicht nur bei Arbeitsunfällen im Feuerwehrdienst (etwa: Einsatz, Ausbildung), sondern auch bei Wegeunfällen und Berufskrankheiten, die infolge der versicherten Tätigkeit entstehen.

Beitrag zum Thema in der aktuellen Feuerwehr-Magazin-Ausgabe

Eigenunfälle im Einsatz gehören mit zu den schlimmsten Dingen, die Feuerwehrleute erleben können – ob als Opfer oder Zeugen. In Norden (NI) verunglückte der stellvertretende Stadtbrandmeister Thomas Weege während eines Bagatelleinsatzes. Wir berichten, wie ihm die Unfallkasse und auch die Kameradschaft bei der Genesung halfen.

Und: Thomas Wittschurky, Direktor der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) Niedersachsen erklärt am Beispiell der FUK, warum die Einsatzkräfte gewisse Vorteile genießen. Und worauf im Falle eines Unfalls geachtet werden sollte. Jetzt im aktuellen Feuerwehr-Magazin 4/2023 (jetzt im Handel oder versandkostenfrei im Feuerwehr-Magazin-Shop bestellbar!)

Symbolfoto Rettungsdienst im Einsatz
Symbolfoto Rettungsdienst im Einsatz.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Da mein Unfall als verheilt , nach einer OP angenommen wurde , habe ich keinen Rechtsanspruch, wurde meinem Anwalt geschrieben.
    Aber jetzt im älter werden , gibt es doch wieder Probleme.
    Wer könnte mir dabei helfen ????

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