Die DIN 14685 „Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger“ unterscheidet zwischen drei Klassen von Aggregaten. Im Teil 2 beschreibt sie Geräte mit einem Generatorsatz, der eine Scheinleistung von weniger als 5 Kilovoltampere (kVA) bietet.
Egal ob groß oder klein: Stromerzeuger nach DIN 14685 führen Feuerwehren auf Fahrzeugen mit. Dementsprechend finden sich die Geräte in den Standard- und Zusatzbeladungslisten der Normen. Allerdings sind dort (noch) nicht Geräte nach allen Teilen der DIN 14685 ausdrücklich genannt, sondern nur solche nach Teil 1 (Generatorsatz ≥ 5 kVA).
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So ist für Rüstwagen (RW) und Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) jeweils einer dieser großen Stromerzeuger Pflicht, für alle Hubrettungsfahrzeuge eine Option. Werden Stromerzeuger nach DIN 14685 als Beladung anderer Normfahrzeuge gefordert, sind die Anforderungen entweder nicht genauer definiert oder die Leistung der Aggregate muss der Beladung angepasst sein. Das bietet theoretisch Raum für Geräte gemäß Teil 2 und 3 (Generatorsatz mit Inverter ≤ 2 kVA).
Im Feuerwehr-Magazin 5/2024 erklären wir, welche Anforderungen die Modelle nach DIN 14685-2 erfüllen müssen und stellen in einer Marktübersicht drei normkonforme Produkte vor. Ihr könnt das Heft noch bis zum 30. Mai 2024 bei Eurem Zeitschriftenhändler kaufen oder es versandkostenfrei bei uns im Shop bestellen.
WICHTIGER HINWEIS: In dem Beitrag „Stromerzeuger der Mittelklasse“ im Feuerwehr-Magazin 5/2024 ist uns auf Seite 87 ein Fehler unterlaufen. Dort sind der Zusammenhang zwischen Wirk- und Scheinleistung vertauscht. Richtig muss es heißen: Die Wirkleistung berechnet sich aus der Scheinleistung multipliziert mit dem cos phi. Beträgt also bei einer Scheinleistung von 3 Kilovoltampere (kVA) der Leistungsfaktor cos phi 0,8, liegt die Wirkleistung bei 2,4 Kilowatt (kW). Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Dass es sich beim cos phi nicht um einen reinen Verlustfaktor handelt, sei hier zusätzlich angemerkt.