Potsdam – Ein neues Konzept, das der Landesfeuerwehrverband Brandenburg zusammen mit Feuerwehrleuten und der Landesregierung entwickelt hat, soll die Tagesalarmverfügbarkeit der Feuerwehren des Landes sichern: Neben Stellen für Hauptamtliche, Anhebung der Altersgrenze und einer Gebührenordnung sollen langjährig Aktive mit einer Prämie belohnt werden.
“Etwa 60 Prozent der Brandenburger Feuerwehren sind derzeit Werktags von 6 bis 18 Uhr nicht einsatzbereit”, beklagt der Präsident des brandenburgischen Landesfeuerwehrverbandes, Werner-Siegwart Schippel. Vergangenes Jahr trafen sich daher insgesamt 400 Feuerwehrleute, Verbandsmitglieder sowie Vertreter der Landesregierung zu Regionalkonferenzen und erarbeiteten ein gemeinsames Konzept zur Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes in dem Bundesland.
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Der Entwurf sieht unter anderem Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung, Brandschutzerziehung und das Anheben der Altersgrenze auf 67 Jahre vor. In dem Konzept ist weiter die Rede von der Schaffung von Stellen für Hauptamtliche. Diese könnten je zu einem gewissen Anteil als Sachbearbeiter der Kommune oder Stadt und zu einem gewissen Anteil für Feuerwehraufgaben vorgesehen sein. Zudem soll ein Gebührenkatalog für die Beseitigung von Ölspuren und ähnlichen Tätigkeiten etabliert werden, die nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zählen.
Ass im Ärmel: Prämie für aktiven Dienst
Doch LFV-Präsident Schippel hat noch ein Ass im Ärmel: “Alle zehn Jahre bekommen die aktiven Feuerwehrleute eine Medaille und einen Händedruck. In den Regionalkonferenzen kam dann die Idee auf: Warum nicht auch eine materielle Anerkennung? Mit tausend Euro könnten die Kameraden zum Beispiel einen Kurztrip mit der Familie planen oder sich bei den Partnern bedanken, die durch den Feuerwehrdienst ja auch oft zurückstecken müssen.”
Mit 20 Jahren aktivem Dienst wären sogar 2.000 Euro drin, so Schippel. Eine rückwirkende Zahlung lehnten die Brandenburger hingegen ab. Daran sei schon fast die “Feuerwehrrente” in Thüringen gescheitert und es ginge um den Blick nach vorn. “Das Konzept liegt momentan im Innenministerium und soll voraussichtlich bereits im zweiten Quartal 2018 zur Abstimmung dem Landtag vorgelegt werden”, erzählt Schippel zuversichtlich.