Sehr unterschiedliche Regelungen in den Ländern

Verdi fordert Corona-Prämie für Kräfte der BF Saarbrücken

Saarbrücken – Beschäftigten im öffentlichen Dienst soll eine Corona-Prämie gezahlt werden. Darauf hatten sich die Tarifparteien im Oktober geeinigt. Der Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland der Gewerkschaft Verdi fordert jetzt auch eine Corona-Prämie für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Auch diese Kräfte seien in der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt. Ähnliche Bestrebungen werden aus Niedersachsen gemeldet. Berlin ist schon einen Schritt weiter.      

Berufsfeuerwehrleute in Saarbrücken sollen auch eine Corona-Prämie erhalten. Das fordert zumindest die Gewerkschaft verdi. (Bild: BeckerBredel)

In einem Brief an den Innenminister des Saarlandes, Klaus Bouillon, fordert die Gewerkschaft diese Sonderzahlung. Die Besoldung der Beamten in einem Bundesland legen die Länder fest. Deshalb ist der Innenminister tatsächlich der richtige Adressat. Die Feuerwehrleute seien zu 90 Prozent ihrer Einsätze im Rettungsdienst tätig und dabei häufig mit Coronainfizierten konfrontiert, heißt es in dem Schreiben. Nur der Applaus der Bevölkerung reiche nicht mehr aus. Auch die Beamten und Beamtinnen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken hätten einen Anspruch auf Wertschätzung, so ein Verdi-Sprecher gegenüber dem Feuerwehr-Magazin. Anders als für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gibt es für die Beamten in den Bundesländern aktuell noch keine spezielle Corona-Regelung. 

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Um die besonderen Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen in der Corona-Krise zu honorieren, hatten sich die Tarifparteien im Oktober 2020 auf die Zahlung einer Corona-Prämie geeinigt. Die Corona-Sonderzahlung soll bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2020, also bis zum 31. Dezember 2020, erfolgen, teilte die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Anfrage mit. Die Corona-Sonderzahlung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt. Auf Basis von § 3 Nr. 11a EStG sind derartige Zahlungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei, wenn sie noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. 

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen

In einem gesonderten Tarifvertrag „TV Corona-Sonderzahlung 2020“ hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften die zentralen Aspekte für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geregelt. Alle Beschäftigten erhalten „zusätzlich noch in diesem Jahr“ eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) in Höhe von 600 Euro, für die mittleren (9-12) 400 Euro und für die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro. Auszubildende erhalten 225 Euro, beim Bund 200 Euro.

Ähnliche Forderungen, wie sie jetzt aus dem Saarland publik geworden sind, stellt auch die verdi-Landesfachgruppe Feuerwehr Niedersachsen/Bremen. “Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen der Anerkennung”, heißt es dort. “Die Corona-Pandemie ist allgegenwärtig, sie bestimmt weitgehend unseren privaten und beruflichen Alltag. Für besonders belastete und gefährdete Berufsgruppen, zum Beispiel in der Altenpflege, soll als Anerkennung und Ausgleich für die Arbeit unter teilweise extremen Bedingungen eine Corona-Prämie gezahlt werden. Wir fordern eine Corona-Prämie auch für alle besonders belasteten Bereiche des öffentlichen Dienstes, hierzu gehören nicht zuletzt Feuerwehr und Rettungsdienst.”

Bereits im Mai hatte der Berliner Senat beschlossen, eine Dankes-Prämie an Beschäftigte zu zahlen, die in der Corona-Krise außergewöhnliche Leistungen erbracht haben und in Serviceeinrichtungen einer erhöhten gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt waren. Zum betroffenen Beschäftigtenkreis zählen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen größere Teile des Polizei- und Justizvollzugs sowie der Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr. Des Weiteren sollen Beschäftigte der Gesundheits- und Ordnungsämter gewürdigt werden. Die Senatsfinanzverwaltung geht davon aus, dass insgesamt rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Prämie erhalten werden. Sie soll dieser Tage ausgezahlt werden. Pro Beschäftigten ist ein steuerfreier Maximalbetrag von 1.000 Euro möglich. 

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