Beim Verlegen von Bitumen-Bahnen im Rohbau ist Lösungsmittel verpufft und hat den Boden in Brand gesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Als die Feuerwehrleute an ihrem Domizil eintrafen, drang bereits schwarzer Rauch aus dem Anbau. Weil anfangs das Ausmaß nicht abschätzbar war und eine Brandausweitung befürchtet wurde, fuhren die ersten Kräfte vorsichtshalber alle Fahrzeuge aus der Fahrzeughalle.
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Zeitgleich legten Kameraden die Schutzkleidung an und begannen von außen mit der Brandbekämpfung. Dazu löschte ein Trupp unter Atemschutz die Flammen mit einem Strahlrohr. Anschließend wurde der Bereich belüftet und rauchfrei gemacht.
Es entstand Sachschaden an Böden und Elektroinstallationsleitungen. Menschen wurden nicht verletzt, heißt es in der Pressemitteilung. Die genaue Schadenshöhe kann aktuell noch nicht beziffert werden. Von „unschätzbarem Wert“ erwies sich laut Feuerwehr die strikte Order, dass auf der Baustelle alle Türen zum Bestandsbau geschlossen sein müssen. Dadurch konnten sich Rauch und Flammen nicht ausbreiten.
Vorsorglich wurden die Feuerwehren Minfeld und Steinweiler alarmiert und in Bereitschaft versetzt, um notfalls den Kameraden in Kandel zu Hilfe zu eilen. Insgesamt waren 35 Einsatzkräfte in Kandel eingesetzt beziehungsweise standen in Bereitschaft. Die Polizeiinspektion Wörth war ebenso vor Ort wie der Rettungsdienst.
Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob hier eine “Fachfirma” am werkeln war.
Wobei es in unserer Gegend schon öfter vor kam, dass gerade diese, es schafften durch Ihre Arbeiten die Gebäude, die Sie eigenlich nach Ihrer Fertigstellung oder einer Sanierung mit einer Bedachung versehen sollten, gleich für die nächste Grundsanierung vorbereiteten, anders ausgedrückt in Schutt und Asche legten.
Da kann man nur hoffen, dass solche Betriebe wenigstens möglichst hohe Versicherungen haben.
Tja…der unschätzbare Wert von Türen
Bei Brandschutzunterweisungen der KolleInnen halte ich immer gerne fest
1. Da as verkeilen von offenen brand- oder Rauchschutztüren ist per se eine Straftat.
2. Der Verstoß gegen Weisungen des Arbeitgebers kann unmittelbare arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Und zieht es auch.
3. Im Schadensfall kann Rückgriff auf den MA genommen werden
4. Feuer kommt immer plötzlich und unerwartet. Aber bitte…wenn ihr nicht weiterleben wollt…..alle türen auf und feststellen…..
Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob hier eine “Fachfirma” am werkeln war.
Wobei es in unserer Gegend schon öfter vor kam, dass gerade diese, es schafften durch Ihre Arbeiten die Gebäude, die Sie eigenlich nach Ihrer Fertigstellung oder einer Sanierung mit einer Bedachung versehen sollten, gleich für die nächste Grundsanierung vorbereiteten, anders ausgedrückt in Schutt und Asche legten.
Da kann man nur hoffen, dass solche Betriebe wenigstens möglichst hohe Versicherungen haben.
Tja…der unschätzbare Wert von Türen
Bei Brandschutzunterweisungen der KolleInnen halte ich immer gerne fest
1. Da as verkeilen von offenen brand- oder Rauchschutztüren ist per se eine Straftat.
2. Der Verstoß gegen Weisungen des Arbeitgebers kann unmittelbare arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Und zieht es auch.
3. Im Schadensfall kann Rückgriff auf den MA genommen werden
4. Feuer kommt immer plötzlich und unerwartet. Aber bitte…wenn ihr nicht weiterleben wollt…..alle türen auf und feststellen…..