München – Gasflaschen müssen beim Transport im Wohnmobil oder im Wohnwagen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind. Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.