Mit Checkliste zur Risikoanalyse

Waldbrände: Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung in NRW vorgestellt

Düsseldorf/Wermelskirchen – Im Auftrag des Landes hat eine Arbeitsgruppe ein Konzept zur „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung in Nordrhein-Westfalen“ erstellt. Dieses haben der Minister des Innern, Herbert Reul, und die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, gestern in Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer Kreis) der Öffentlichkeit präsentiert.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Konzept zur Waldbrandvorbeugung und
Waldbrandbekämpfung vorgelegt (Symbolfoto).
(Bild: Timo Jann)

Wie beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben, soll das Konzept eine Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Forstverwaltung und den Feuerwehren bilden. „Die Feuerwehr ist in erster Linie für die Waldbrandbekämpfung da. Doch auch zur Waldbrandvorbeugung kann sie einiges an Expertise beitragen“, sagt Innenminister Reul.

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Das Konzept enthält neben einer Beschreibung der aktuellen Situation Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen, den waldbaulichen, forsttechnischen und forstbehördlichen Maßnahmen, der Waldbrandfrüherkennung, dem feuerwehrtechnischen Vorgehen und Ablauf, der Aus- und Fortbildung, Übungen sowie der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Kernpunkte des Konzepts sind:

  • Waldbrandschutzstreifen sollen eine Ausbreitung der Feuer verlangsamen oder möglichst ganz verhindern. Dies können zum Beispiel schwerer entflammbare Laubbäume sein wie Eichen oder Buchen mitten in Nadelholzwäldern, die meist schneller brennen oder Schutzschneisen, die vollkommen von Bewuchs freigehalten werden. Wichtig ist, dass diese Schneisen regelmäßig kontrolliert werden, damit dort kein brennbares Material liegt.
  • Nicht in allen Wäldern steht gleichmäßig Löschwasser etwa aus Talsperren, Seen oder Flüssen den Feuerwehren zur Verfügung. Deshalb sollen künstlich angelegte Löschteiche weiter ausgebaut und saniert werden.
  • Um sicherzustellen, dass ausreichend Löschwasser vorhanden ist, sollen die Forstbehörden gemeinsam mit den örtlichen Feuerwehren sogenannte „Löschwasserentnahmestellen“ jährlich überprüfen.
  • Damit die Feuerwehr im Ernstfall gut zum Brand durchkommt, sollen die Waldwege rund 3,5 Meter breit sein, für 32 Tonnen schwere Fahrzeuge befahrbar und in der Höhe ein sogenanntes Lichtraumprofil von rund 4,5 Meter lassen, so dass auch hohe und breite Einsatzfahrzeuge gut durchkommen. Zudem sollen Ausweichbuchten geschaffen werden, die Platz für Begegnungsverkehr ermöglichen.
  • Damit in Extremsituationen wie beim Waldbrand alles möglichst reibungslos funktioniert, sind gemeinsame regelmäßige Übungen von Forstmitarbeitenden und Feuerwehren vorgesehen.
  • Es sollen digitale, halbautomatisierte Waldbrandfrüherkennungssysteme installiert werden. Das sind Kameras, die zum Beispiel Rauchsäulen zuverlässig anzeigen können.
  • Die Ausrüstung der Feuerwehren soll durch geländegängige Fahrzeuge und leichtere, persönliche Schutzkleidung aufgestockt werden.
  • Die Aus- und Fortbildung zum Thema Waldbrand soll genauso intensiviert werden wie die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

In einem Anhang des Konzepts findet sich eine ausführliche „Checkliste zur Bestimmung des Risikos von und bei Waldbränden“. „Die Ergebnisse kann die Feuerwehr vor Ort dann für ihre Einsatzvorplanung nutzen und in die Brandschutzbedarfsplanung einfließen lassen“, erklärt Reul. „Es wird also geschaut, wie sich die Feuerwehr vor Ort personell und materiell aufstellen muss. Für den Ernstfall lassen sich aus der Analyse Maßnahmen zur schnellen Brandbekämpfung ableiten.“

Die nordrhein-westfälischen Ministerien weisen darauf hin, dass rund 65 Prozent des Waldes im Land sich in Privatbesitz befinden. Daher obliege die Umsetzung der Maßnahmen des Waldbrandvorbeugekonzepts denen, die den Wald besäßen.

Zur Arbeitsgruppe, die das Konzept erstellte, zählten Vertreter des Referats 33 „Einsatz im Brand- und Katastrophenschutz, Inspektionen“ des Innenministeriums, des Instituts der Feuerwehr NRW, des Referats „Waldbau, Klimawandel im Wald, Holzwirtschaft“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, der Feuerwehr Hattingen sowie der Kreisbrandmeister des Kreises Steinfurt.

Das Konzept lässt sich hier herunterladen (Download-Seite des IdF NRW, auf den Link klicken).

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ein Konzept ist immer nur so gut, wie Seine Umsetzung.

    Wenn jeder tut, was er soll, an einem Strang zieht, wird das sicher ein voller Erfolg.

    Wenn aber nicht zu 100 % gewährleistet ist, dass Waldbesitzer das auch zeitnah umsetzen müssen, verpufft die Wirkung.

    Als kleines Beispiel für den Wegeausbau. Was nützt es, wenn A und B, einen Weg X so wie empfohlen ausbauen, pflegen und instandhalten, aber C und D, vielleicht nur aus wirtschaftlichen Gründen den Weg X auf 2 m zugewachsen (wie bisher) lassen, da Sie diesen Weg “nicht wirklich brauchen”, der Ausbau Ihnen kaum Nutzen bringt, dafür Weg Y nach Ihrem Bedarf ausbauen, da er besser Ihrer Holzabfuhr dient.

    Was nützt es, wenn heute für viel Geld ein künstlicher Löschwasserteich angelegt wird, übermorgen dort bei Sturm ein Baum rein stürzt, im Herbst ein Naturschützer eine seltene Sumpfdotterblume oder “Karl den Käfer” entdeckt und dann gerichtlich verhindert, dass hier der Teich weiter als Löschteich genutzt werden darf????

    Das gleiche gilt übrigens für angelegte Brandschneisen.

    Dazu kommt bei Privatwald immer die Gefahr, dass ein Besitzerwechsel statt findet, der dann neue Besitzer aus dem schönsten nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten gepflegten Wald ein “ökologisch wichtiges Rückzuggebiet” machen will, und Totholz liegen lässt. Das gerichtlich gestattet bekommt und mitten im eigentlich wirklich brandschutztechnisch gut angelegten und ausgebauten Gebiet, nach höchstens 5 – 6 Jahren eine so große Brandlast schaffen darf, dass es nach einem massiven Brandausbruch so schnell nichts mehr zu stoppen gibt…

    Solange Umweltschutz für viele (auch Behörden und Organisationen) vor allen anderen Bestimmungen, besonders denen des Brandschutzes kommt, dürfte vieles zum Scheitern verurteilt sein.

    Pure Ideologie ersetzt nun mal kein logisches denken, und noch so gut gemeinter Umweltschutz setzt keine physikalischen Gesetze ausser Kraft.

    Ich erinnere hier nur an die Solaranlagen auf Dächer, die jede Brandbekämpfung von oben verhindern, deren Stromproduktion oft nicht zeitnah zu unterbrechen ist, an wunderbar gedämmte Wohnhäuser deren Dämmaterial einmal in Brandgeraten den Totalverlust des Hauses besiegelt. Bisher bei uns zum Glück noch ohne Todesopfer zu fordern, oder die Elektrofahrzeugtechnik. Zum einen kaum löschbar, zumindest für kleinere Wehren, deren keine teueren Zusatzausrüstungen zur Verfügung stehen, zum anderen an den Einsatz dieser “Technologie der Zukunft” in Einsatzfahrzeugen.

    Heute rollen bei Waldbränden Tankfahrzeuge mit wechselnden Besatzungen bei Tag und Nacht, werden währen der Betankung mit Wasser z B. vom THW betankt. Das gleiche gilt für die vielen benötigten Pumpen, egal ob Tragkraftspritzen oder anderer Art.

    Was passiert nach der kompletten Umstellung auf elektrischen Antrieb?

    Wie geht ein solcher Einsatz dann weiter, wenn die Akku leer sind?????

    Haben unsere Verantwortlichen schon mal darüber nachgedacht? Eher kaum, gelesen dazu habe ich jedenfalls noch nichts.

    Verlassen die sich auf unsere so allwissenden Politiker? Dann werden Sie verlassen sein, denn die haben das in Ihrer völligen Euphorie mit Sicherheit nicht getan???

    Die Folgen von dieser Blindheit werden aber spätestens unsere Nachfolger feststellen, wenn alles auf Elektro umgestellt ist, nach einer gewissen Stundenzahl jeder Einsatz zusammen bricht und die Einsatzfahrzeuge an die Steckdose müssen, nichts mehr geht.

    Ob dann ein Waldbrand oder eine Hochwasserlage für diese Zeit auf “Stand by” geschaltet werden kann, glaube ich eher kaum…….

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  2. Also irgendwie habe ich ich ein dejavu.
    In den 70-80 Jahren ist das alles schon mal da gewesen. Wenn aber die Grundstücksbesitzer die Unterhaltung der Brandschutzmassnahmen (Schutzschneisen , Wegepflege, etc) nicht aufrecht erhalten, dann muss man mit dem schlimmsten rechnen.
    Aber bitte nicht wieder die Allgemeinheit in Verantwortung nehmen.

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  3. Erstmal denke ich das das Konzept nicht schlecht ist. Ich denke für NRW wäre ein Fahrzeug Konzept sinnvoll das aus TLF 3000 Waldbrand und TLF 3000 4×4 besteht, diese könnte Schlingmann aus einer Hand liefern. Ich denke für NRW wäre auf Grund des Bergischen Gelände, sinnvoller mit CCFM Niedersachsen, oder halt den TLF 3000 W von Schlingmann zu arbeiten, die TLFW BB wären denke ich ziemlich hinderlich, vielleicht als Wasserzubringer.

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