Was beim Weg zum Feuerwehrhaus zu beachten ist

Bremen – Um bei einem Alarm schnell ausrücken zu können, müssen freiwillige Kräfte zuerst einmal möglichst schnell das Feuerwehrhaus erreichen. Doch was ist bei der Anfahrt erlaubt und was nicht? Wir klären auf, wie die Rechtslage in drei konkreten Fällen aussieht.

Eins vorweg: Das Thema Einsatzfahrt zum Feuerwehrhaus ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. Rechtsvorgaben einerseits, Empfehlungen, örtliche Anweisungen oder mitunter diskutiertes Halbwissen andererseits führen oft zu emotional geführten Gesprächen im Kameradenkreis. Und wenn dann der Melder geht und die Sirene heult, schaltet der Adrenalinkick bei einigen Kameraden das rationale Denken aus. Plötzlich zählt es bei manchen nur noch, einen Platz im Einsatzfahrzeug zu ergattern, um an vorderster Front dabei zu sein. Und dafür werden auf der Anfahrt wahnwitzige Risiken mit enormen Geschwindigkeiten, Überholmanövern und Nötigungen eingegangen. Der rechtliche Rahmen ist da und das ist gut und wichtig. Doch es geht nicht allein um Dachaufsetzer, Warnblinker oder rote Ampeln. Oder um irgendetwas, was Gutachter und Richter später wochenlang in einer Gerichtsverhandlung bis ins kleinste Detail rechtlich beleuchten. Viel wichtiger ist der Einsatz des gesunden Menschenverstandes – mit einer sinnvollen und angemessenen Fahrweise, mit der weder Fahrer noch Unschuldige gefährdet werden.

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Damit andere Verkehrsteilnehmer die Privatfahrzeuge von freiwilligen Feuerwehrleuten erkennen können, kann eine gewisse Kennzeichnung Sinn machen. Cartoon: Rabe

Durchfahren einer Fußgängerzone

Das Durchfahren einer Fußgängerzone birgt hohe Risiken. Schließlich sind dort in der Regel nur Fußgänger unterwegs, die allen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber Vorrang haben und nicht damit rechnen, dass sie einem Pkw begegnen. Ein Durchfahren kann daher ebenfalls nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Ist die Fußgängerzone dicht besucht, scheidet eine Benutzung mit dem Privatfahrzeug von vornherein aus, da eine Gefährdung der Fußgänger wahrscheinlich ist. Halten sich hier nur wenige Menschen auf und ist das auch sicher für den Pkw- Fahrer überschaubar, dürfte ein Durchfahren mit Warnblinklicht und im Schritttempo im Einzelfall erlaubt sein. Das gilt aber auch nur dann, wenn das Feuerwehrhaus dadurch wesentlich schneller erreicht wird –  zum Beispiel um einen Stau zu umfahren. Besteht eine Alternative über eine regulär freigegebene Straße, ist diese zu benutzen.

Nutzung eines gesperrten Forstweges

Anders dürfte das Ganze bei einem für Pkw gesperrten Wald- oder Forstweg aussehen. Hier dürfte regelmäßig nur vereinzelt mit Spaziergängern zu rechnen sein. Ist das Feuerwehrhaus auf diesem Weg deutlich schneller zu erreichen, ist ein Durchfahren mit Warnblinklicht und in gemäßigtem Tempo zulässig.

Fahren ohne Begleitperson

Nach Paragraf 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit Paragraf 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Jugendliche mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis für bestimmte Führerscheinklassen erwerben. Nutzen dürfen sie diese, wenn sie eine eingetragene Person begleitet. Nehmen sie ohne ihre Begleitperson am Straßenverkehr teil, liegt ein Verstoß gegen Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 StVG vor. Die Sonderrechte nach Paragraf 35 Absatz 1 StVO befreien jedoch nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nicht aber von anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat nach Paragraf 21 Absatz 1 Nr. 1 StVG dar.

Die Nutzung solcher unbeleuchteten Dachaufsetzer für die Kennzeichnung von Privatfahrzeugen freiwilliger Feuerwehrleute ist rechtlich zulässig. Es gibt viele Befürworter, aber auch strikte Gegner. Wichtig ist auf alle Fälle, dass niemals andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden dürfen. Foto: Hegemann

In der Juli-Ausgabe 2019 des Feuerwehr-Magazins hat Rechtsexpertin Nicole Kreutz noch einige weitere typische Verkehrssituationen wie die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung von Standstreifen betrachtet. Die Juli-Ausgabe mit dem Beitrag > Anfahrt zum Feuerwehrhaus – Eure Rechte im Straßenverkehr < kann im Online-Shop des Feuerwehr-Magazins noch bestellt werden. Als gedruckte Ausgabe oder zum Download.

In unserem Shop bieten wir auch Dachaufsetzer an. Sie helfen dabei, Privatfahrzeuge von Feuerwehrleuten für andere Verkehrsteilnehmer identifizierbar zu machen.  

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