Altenstadt (HE) – Die FF Altenstadt im Wetteraukreis kam 112 Jahre lang ohne Hubrettungsfahrzeug aus. Dann erhielt sie eine Drehleiter (DLAK) 23/12. Ein unabhängig erstellter Bedarfs- und Entwicklungsplan hatte dies gefordert.
Grund für die Beschaffung: Im Gemeindegebiet waren mittlerweile eine Vielzahl an Gebäuden errichtet worden, deren zweiter Rettungsweg aus den Obergeschossen über 8 Meter Brüstungshöhe nur mit einem Hubrettungsfahrzeug sichergestellt werden kann.
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Bis dahin wurde die DLAK der nächstliegenden Feuerwehr Büdingen nachgefordert beziehungsweise von der Leitstelle mitalarmiert. Die Risikobewertung hat jedoch die Verfügbarkeit einer Drehleiter innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist im Gemeindegebiet ergeben.
Sonderausstattung Oberleitungserkennung
Daraufhin wurden von der Gemeindevertretung die erforderlichen Finanzmittel zur Beschaffung einer DLAK 23/12 bereitgestellt. Nach einer Ausschreibung erfolgte die Vergabe an Mercedes zur Lieferung des Fahrgestells und an Rosenbauer für den Aufbau zum Hubrettungsfahrzeug. 2019 konnte die Feuerwehr die Drehleiter in Betrieb nehmen.
Als Fahrgestell dient ein Mercedes Atego 1530 F mit Allison-Automatikgetriebe und 299-PS-Motor. Die zulässige Gesamtmasse beträgt 15.500 Kilogramm .
Im Fahrerhaus stehen drei Sitzplätze zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde von Rosenbauer in der Version L32-XS 2.0 mit Gelenkarm ausgeführt. Sonderausstattung: Oberleitungserkennung Save Sky und an den Bedienständen der Abstützung ein Tableau für verschiedene Rosenbauer-Funktionen .
Im G1 ist eine Schnellangriffskabeltrommel Strom eingebaut. Als Stromerzeuger nutzt die Feuerwehr einen am Drehturm gelagerten Rosenbauer RS 14 super silent .
Die mitgeführte feuerwehrtechnische Beladung besteht unter anderem aus zwei PA, einer Kettensäge mit Zubehör, Verkehrswarngerät, einem Überdrucklüfter, einer Schleifkorbtrage sowie einer Tragenhalterung und einem Wasserwerfer für den Rettungskorb.
Das stimmt so nicht. Das Bsirecht sieht vor das man den 2. Rettungsweg sehr wohl über Leitern der Feuerwehr sicherstellen kann, wenn bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind.
Das ist nicht das Problem des Besitzers , sonder der Gemeinde weil Sie diese Gebäude in ihrer Größe genehmigt hat . Die Gemeinde hätte sonst darauf drängen müssen ein Fluchttreppenhaus als Zweiten Rettungsweg mit einzuplanen . Gleich höhere Kosten für den Besitzer .
Dieses wurde nicht berücksichtigt und deshalb musste die Gemeinde nun eine DLK anschaffen .
Aber erst ab einer gewissen Bauhöhe, bis dahin kann der Rettungsweg auch über Leitern der Feuerwehr dargestellt werden. Zumindest in den mir bekannten Bauordnungen. Da muss natürlich die Bauaufsichtsbehörde mit ein Auge drauf haben, was die örtliche Feuerwehr dort leisten kann und was nicht.
Hey, ICH bin hier der Klugscheißer!
Schnellangriffskabeltrommel,
Trommel ist es weder im musikalischen Sinne, noch hat es mit einer Waschmaschine zu tun, das ist sicher eine Rolle.
Fluchttreppenhaus,
nach Bauordnungsrecht sind das Treppenräume.
Das stimmt so nicht. Das Bsirecht sieht vor das man den 2. Rettungsweg sehr wohl über Leitern der Feuerwehr sicherstellen kann, wenn bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind.
Das ist nicht das Problem des Besitzers , sonder der Gemeinde weil Sie diese Gebäude in ihrer Größe genehmigt hat . Die Gemeinde hätte sonst darauf drängen müssen ein Fluchttreppenhaus als Zweiten Rettungsweg mit einzuplanen . Gleich höhere Kosten für den Besitzer .
Dieses wurde nicht berücksichtigt und deshalb musste die Gemeinde nun eine DLK anschaffen .
Aber erst ab einer gewissen Bauhöhe, bis dahin kann der Rettungsweg auch über Leitern der Feuerwehr dargestellt werden. Zumindest in den mir bekannten Bauordnungen. Da muss natürlich die Bauaufsichtsbehörde mit ein Auge drauf haben, was die örtliche Feuerwehr dort leisten kann und was nicht.
Ein DLK für die zweiter Rettungsweg!? Unglaublich…. Das ist nicht das Problem der Feuerwehr aber für de Besitzer das Gebäude.