Berlin – Um im Falle einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit besser abgesichert zu sein, können Feuerwehrleute eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließen. Doch hier ist manchmal Vorsicht geboten, wie ein Gerichtsfall zeigt.
Ein Feuerwehrmann der Berufsfeuerwehr versicherte sich 1984 mit einer BU-Zusatzversicherung. Nach 27 Jahren Versicherungsdauer erlitt er bei einem Einsatz im Jahr 2011 eine Schulterverletzung. Aufgrund der Verletzung war er berufsunfähig. Die Versicherung zahlte.
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Definition Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähig ist eine Person generell, wenn es ihr aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist, ihren Beruf auszuüben. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit könnte die betroffene Person allerdings einen anderen Beruf ausüben.
2012 nahm der ehemalige Hauptbrandmeister und Staffelführer im Rahmen eines Wiedereingliederungs-Programmes eine Arbeit bei einem Feuerwehrmuseum auf. Die Versicherung stellte plötzlich die Zahlung ein. Die Begründung: Die nun ausgeübte Schreibtisch-Tätigkeit im Museum sei entsprechend seiner bisherigen Ausbildung und Erfahrung und käme auch der “bisherigen Lebensstellung des Versicherten” gleich.
Beim Landgericht Berlin reichte der Versicherte daraufhin Klage ein. Er gewann den Prozess. Im Urteil vom 3. Juni 2016 wurde dem Feuerwehrmann die Auszahlung seiner BU-Rente inklusive Zinsen zuerkannt. Die Versicherung muss zudem die Prozesskosten tragen. Die Tätigkeiten als Feuerwehrmann und als Mitarbeiter des Museums seien in ihrer Wertschätzung nicht vergleichbar, so das Gericht.