Baden-Baden (BW) – Bei einem Großbrand setzte die Feuerwehr Baden-Baden im Februar 2010 Perflouroctansulfat-haltigen (PFOS) Löschschaum ein. Dieser belastete den Boden und das Grundwasser. Die Stadt verpflichtete die Grundstückseigentümerin deshalb zu umfangreichen Sanierungsarbeiten. Die Kosten dafür muss jetzt die Stadt in Amtshaftung für die Feuerwehr tragen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz.
Text: Philipp Jasper
Anzeige
Beim Brand eines Reformwarenhauses im Februar 2010 setzte die Feuerwehr den PFOS-haltigen Schaum vor allem deshalb ein, um ein Übergreifen der Flammen auf Nachbargebäude zu verhindern. Dies gelang auch. Allerdings durfte dieses Löschmittel wegen des Inhaltsstoffes PFOS bereits seit Ende 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Der Einsatz hingegen war noch bis zum 27. Juni 2011 gestattet (Aufbrauchen der Vorräte).
Bestandteile des Löschschaumes gelangten in Baden-Baden in den Boden. Die Umwelt- und Gewerbeaufsicht der Stadt verpflichtet die Eigentümerin (eine Firma) des Grundstücks zur Untersuchung des Bodens und des Grundwassers. Wegen der der dabei festgestellten PFOS-Verunreinigung wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen angeordnet. Die Kosten musste die Firma tragen. Deshalb klagte sie auf Erstattung der Kosten und die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden.
In erster Instanz war die Stadt bereits verurteilt worden, legte aber Berufung ein. Jetzt wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe betätigt.
Wie das Gericht mitteilte, hätte die Feuerwehr den Löschschaum, der bereits seit Ende 2006 nicht mehr in Verkehr gebracht werden durfte, nicht benutzen müssen. „…der Einsatz dieses Löschschaumes sei in Anbetracht der umweltschädigenden Wirkung des Schaums in der konkreten Bestandssituation ermessensfehlerhaft gewesen“, gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Die Löschwirkung hätte auch mit einem nicht PFOS-haltigen Löschschaum erreicht werden können, heißt es im Urteil. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes ist noch offen. Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich jetzt das Landgericht Baden-Baden.