Solingen (NW) – Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) empfiehlt eine “unverzichtbare und unverzügliche G26.3 Untersuchung bei ‘geheilten’ COVID-19-Patienten mit der Qualifikation Atemschutzgeräteträger (AGT) und Taucher, bevor sie wieder eingesetzt werden”. Grund dafür sind Berichte über nachhaltige Lungenschäden.
Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der DFeuG stütze sich bei ihrer Empfehlung auf einen Artikel der österreichischen Presseagentur “APA”. Demzufolge habe Frank Hartig, Oberarzt und Leiter der Notfallaufnahme im Universitätsklinikum Innsbruck (Österreich), die Fälle von sechs aktiven Taucher beobachtet. Diese hätten positive PCR-Tests auf das SARS-CoV-2-Virus vorgewiesen und sich ohne akute Symptome in Heimquarantäne auskuriert. Bei einer Kontrolle 5 bis 6 Wochen später sei aufgefallen, dass zwei der Patienten unter Belastung “eine deutliche Sauerstoffunterversorgung” aufwiesen. Wiederum zwei hätten “sehr erregbare Bronchien wie beim Asthmatiker”.
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Zudem hätten vier von ihnen auch auf den Computertomographie-Aufnahmen Auffälligkeiten gezeigt. Im Tauchsport Fachmagazin “Wetnotes” appelliert Hartig folglich: “Keiner von den sechs Tauchern kann vorerst trotz Wohlbefinden fürs Tauchen freigegeben werden. Junge tauchende COVID-Gesundete, die wieder rasch tauchen wollen und im ersten Moment gesund wirken, könnten uns durch die Lappen gehen.”
Ob die Lungenschäden langfristig doch noch vollständig ausheilen, sei ungewiss. Zudem sei die Fallzahl zu gering, um die Ergebnisse auf die gesamte Bevölkerung übertragen zu können.
Demzufolge sollten Feuerwehrleute, die an der durch den Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind, zwingend eine G26.3-Untersuchung vornehmen, bevor sie in den Einsatzdienst zurückkehren. So empfiehlt es die DFeuG, die hauptamtliche Feuerwehrleute vertritt.
Feuerwehrverband: Keine Untersuchungspflicht, aber…
Wie es hingegen vom Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern heißt, sei “aus unserer Sicht keine generelle Pflicht zur Nachuntersuchung nach einer überstandenen CoVid19 – Infektion” notwendig.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat ein Informationspapier des Bundesfeuerwehrarztes Klaus Friedrich herausgegeben. Demzufolge gebe es kaum generelle Regelungen. Es müsse im Einzelfall entschieden werden.
Für eine vorzeitige Nachuntersuchung nennt er folgende Kriterien:
Frühestens 4 Wochen nach Symptomfreiheit
Nach mehrwöchiger Erkrankung
Bei neu aufgetretener körperlicher Beeinträchtigung
Bei Veränderung, Verminderung oder Verlust der Leistungsfähigkeit
Bei Fortbestand einer eingeschränkten Lungenfunktion, wie zum Beispiel Atemnot
Bei Fortbestand einer Entzündungssituation
Nach Aufenthalt in einem Krankenhaus beziehungsweise einer Intensivstation
Bei Zweifel der Eignung durch den Leiter der Feuerwehr
Auf Anraten durch den Hausarzt
Auf Wunsch des Feuerwehrangehörigen
Nach aktuellem Stand (20. April) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dürfen AGT ohne gültige G26.3 weiterhin Einsätze unter PA vornehmen, sofern sie durch die aktuelle Lage pandemiebedingt keine Untersuchung durchführen können.
Hinweis: Den Abschnitt ab der Zwischenüberschrift haben wir nachträglich eingefügt.