Die im Jahr 2007 gegründete Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung (OSVS) kümmerte sich zunächst ausschließlich um versehrte Soldatinnen und Soldaten. Im Jahr 2020 weitete die Stiftung ihre Aktivitäten auf einsatzverunfallte Feuerwehrmänner und -frauen sowie Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) und von Katastrophenschutzeinheiten aus. Diese Zuwendungen machen inzwischen etwa 40 Prozent des Engagements der OSVS aus.
Der Anschlag auf Soldaten der Bundeswehr in Kabul am 14. November 2005 löste die Gründung der Stiftung aus. Bei dem Attentat starb ein Reservist, zwei Soldaten wurden lebensgefährlich verwundet. Die Stiftung entstand als Familieninitiative der Eheleute Schöttler. Sitz ist Kaiserslautern (RP).
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Dem Gründer Dr. Horst Schöttler ist die soziale Absicherung versehrter Soldaten und Hinterbliebener ein großes ziviles Anliegen. Zwar gibt es eine Versorgung durch den Staat, diese reicht seiner Meinung nach aber nicht immer aus. Wohnungen und Fahrzeuge müssen behindertengerecht umgerüstet werden. Hinterbliebene Kinder brauchen finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung. Hier hilft die Stiftung sachkundig und vor allem schnell – ohne Formulare. Und im Durchschnitt innerhalb von 14 Tagen.
Seit 2014 zieht sich die Bundeswehr teilweise von Auslandseinsätzen zurück. Durch den Auftragswechsel zur Landesverteidigung werden Finanzen und Kapazitäten frei. Somit kann die OSVS seit Herbst 2020 auch ehren- und hauptamtliche Feuerwehrleute, Helfer des THW sowie des KatS unterstützen. Zudem kam 2021 zusätzliches Vermögen durch die Fusion mit der H.U.R.T.-Stiftung Frankfurt am Main in die OSVS. Die Satzung wurde aktualisiert und im Zuge der Kapitalerhöhung ein Blaulicht-Hilfsfonds gebildet.
„Die Hilfe der Stiftung setzt da an, wo der Staat nicht mehr zahlt“, sagt Schöttler. „Unsere Maxime besteht darin, unbürokratisch und ohne Verwaltungskosten zu helfen. Besonders wichtig ist uns auch der persönliche Kontakt zu ‚unseren Schützlingen‘. Per Post, per Mail, per Telefon oder durch Besuche und Begegnungen.“
Hilfsangebote der OSVS:
# Zuwendungen zu medizinischen Leistungen, alternativen Heilmethoden, behindertengerechten Sportgeräten
# Zuschüsse zu Reha- und Erholungsaufenthalten sowie behindertengerechtem Familienurlaub
# Zuwendungen für den Aus- und Umbau von behindertengerechten Wohnungen sowie zur Beschaffung und für den Umbau von behindertengerechten Kraftfahrzeugen
# Förderung der Teilnahme an Behinderten-Sportwettkämpfen
# Finanzielle Unterstützung und Betreuung von Angehörigen nach dem Eintritt von Schadensereignissen
Grundsätzlich kann sich jeder Betroffene bundesweit direkt oder über seine Feuerwehr an die Stiftung wenden. „Unsere Homepage dient dabei als Informations- und Motivationskanal“, lässt Schöttler wissen. Er will das Angebot öffentlicher und transparenter machen und ruft dazu auf, die OSVS im Notfall über die Homepage oder die Geschäftsstellen zu kontaktieren.
Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung, Kaiserbergring 6, 67657 Kaiserslautern, Telefon 0631/72716, Fax 0631/75947, kontakt@oberst-schoettler-versehrten-stiftung.de, www.oberst-schoettler-versehrten-stiftung.de, Geschäftsstelle (ehrenamtlich): Dipl.-VerwW (FH) Hans-Jörg Schweitzer, OStFw d. Res., Telefon 0631/98887, Fax 0631/98890, schweitzer@oberstschoettler-versehrten-stiftung.de.
Mehr Informationen über die OSVS gibt’s im Feuerwehr-Magazin 9/2024. Das Heft ist im Zeitschriftenhandel erhältlich oder hier versandkostenfrei oder als Download erhältlich.
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