Brandschutzgesetz in Niedersachsen angepasst

Bis 67 im Einsatz

Hannoverer – Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre können Feuerwehrleute in Niedersachsen künftig 4 Jahre länger im aktiven Dienst bleiben als bisher. “Damit ist ein großer Wunsch der freiwilligen Feuerwehren umgesetzt worden”, sagt Rüdiger Kauroff, Mitglied der Landtagsfraktion der SPD. “Denn dadurch kann der Brandschutz gerade in den ländlichen Bereichen sichergestellt werden.” Er fügt aber auch an: “Den Mitgliedern der Einsatzabteilungen ist es zukünftig auch möglich, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung überzutreten.” Weiter regelt das überarbeitete Gesetz die bessere Absicherung von Feuerwehrleuten bei Unfällen, die Regelungen zu Freistellungen, Gutschriften von Arbeitszeiten, Endgeltfortzahlungen sowie Entschädigungsansprüchen insbesondere auch von ehrenamtlichen Führungskräften auf Kreis- und Landesebene.

Die Landtagsdebatte zur Anpassung des Brandschutzgesetzes in Niedersachsen könnt Ihr hier beim NDR sehen:

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“Landtagsdebatte: Brandschutzgesetz wird angepasst”

Feuerwehrleute in Niedersachsen können künftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv an Einsätzen teilnehmen. Symbolfoto: Jann

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Mit dem 67. Geburtstag endet das 67te Lebensjahr. Um es einfacher zu verdeutlichen. Mit dem 1ten Geburtstag endet das erste Lebensjahr und beginnt das zweite.

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  2. Es geht um die Aktive Zeit in der Freiwilligen Feuerwehr bis 67 Jahre.
    Ist Schluß mit dem 67 Geburtstag.
    Oder bis 1 Tag vor den 68 Geburtstag ,ist es richtig.

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