Berlin – Ein Berliner Feuerwehrmann bekommt für seine Überstunden, die er in den Jahren 2001 bis 2004 geleistet hat, rückwirkend 8.000 Euro Vergütung. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Außerdem hat das Gericht laut “Berliner Morgenpost” geurteilt, dass die Feuerwehr für die in den Jahren 2001 bis 2004 geleisteten Überstunden keine Verjährung geltend machen kann. “Das ist eine kleine Sensation”, sagte der Anwalt mehrerer Feuerwehrleute, Michael Wahl, gegenüber der Zeitung. Das Urteil kann für Berlin richtig teuer werden, denn betroffen von der Überstundenregelung seien mehr als 1.000 Kameraden. Der Anwalt schätzt ein, dass im Durchschnitt jeder der betroffenen Feuerwehrleute für die rechtswidrig geleistete Mehrarbeit 10.000 Euro erhalten müsste.