Bereitschaftszeit keine Arbeitszeit

Urteil: Feuerwehrmann erhält keinen Freizeitausgleich für Rufbereitschaft

Münster (NW) – Das Verwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Ein Feuerwehrmann aus Rheine, der die Stadt auf rund 5.600 Stunden Freizeitausgleich oder eine Zahlung von zirka 100.000 Euro verklagt hatte, verlor seine Prozess an diesem Montag. Er wollte vor Gericht erreichen, dass seine Bereitschaftszeit als volle Arbeitszeit angerechnet wird. Das berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Der Beamte berief sich dabei auf ein Urteil des Europäisches Gerichtshofs. Dieser hatte im Fall eines belgischen Feuerwehrmanns entschieden, dass die Bereitschaftszeit als volle Arbeitszeit gelten kann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen muss und seine Freizeit dadurch komplett einschränkt wird. Im Urteil des Feuerwehrmanns aus Rheine hieß es nun, dass dem Beamten nicht vorgeschrieben worden war, wo er sich aufzuhalten habe. Außerdem habe er seinen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen. Aus diesen Gründen entschied der deutsche Richter gegen den Feuerwehrmann.

Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Feuerwehrmann will Freizeitausgleich für Rufbereitschaft” (25.06.2018, Westdeutsche Allgemeine Zeitung)

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Blaulicht
Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

 

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