Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland
Katastrophenschutz in Deutschland ist – im Gegensatz zum Zivilschutz – Sache der Länder. Er ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.
Aus personellen, technischen und finanziellen Gründen wäre es jedoch nicht sinnvoll, wenn Bund und Länder für die Bekämpfung von Schadenssituationen, die zwar unterschiedliche Ursachen, aber ähnliche Auswirkungen haben, voneinander unabhängige Hilfeleistungssysteme unterhalten würden. Es besteht daher eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Art, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential für den Zivilschutz den Ländern zusätzlich für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.
Katastrophenschutzbehörden auf Landesebene sind in der Regel die Innenministerien, falls vorhanden die Bezirksregierungen sowie die Verwaltungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie verfügen jedoch nicht über eigene Einsatzkräfte zur Katastrophenabwehr. Im Katastrophenfall wirken daher freiwillige Helferinnen und Helfer folgender Einheiten und Einrichtungen mit:
Feuerwehren,
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),
Malteser-Hilfsdienst (MHD),
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
Organisation der Regieeinheiten/-einrichtungen der Katastrophenschutzbehörden (ARKAT).
An der Küste kommt noch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hinzu, im Gebirge die Bergwacht. Die Hilfsorganisationen betreiben Seenotrettungskreuzer, Überwachungszentralen wie das Maritim Rescue Coordination Center, Sanitäts- und Betreu-ungszüge, Feldküchen, Fernmeldezüge, Wasserrettungszüge, bilden Such- und Rettungshunde aus und sind im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert. Bei besonderen Lagen kommen auch Kräfte der Polizei, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr hinzu.
Die Leitung des Einsatzes im Katastrophenfall obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenschutzbehörde. Als Führungs-instrument steht ihm der Katastrophenschutzstab mit sechs Stabbereichen, Fachberatern und Verbindungspersonen zur Verfügung. Er baut sich unter seinem Leiter wie folgt auf:
Sachgebiet 1: Personal und Innerer Dienst
Sachgebiet 2: Lage
Sachgebiet 3: Einsatz
Sachgebiet 4: Versorgung
Sachgebiet 5: Presse- und Medienarbeit
Sachgebiet 6: Informations- und Kommunikationswesen
Verkürzt kann man sagen, der Stab hat alles zu
unterbinden, was die Einsatzkräfte an der Aufgabenerfüllung vor Ort behindern könnte,
tun, um die reibungslose Gefahren-/ Schadensbeseitigung zu ermöglichen.
Unterhalb des Katastrophenschutzstabes arbeitet eine Technische Einsatzleitung (TEL) als Einsatzleitung vor Ort. Sie untersteht einer Führungskraft aus dem Bereich der Einsatzkräfte und wird überwiegend von deren Führungskadern besetzt. Der Stab gibt – häufig auf Vorschlag der TEL – die Einsatzziele vor, die die TEL in Maßnahmen und Befehle für die taktischen Einheiten oder die einzelnen Einsatzkräfte umsetzen muss. Unterhalb der TEL werden je nach Bedarf weitere Einsatzabschnitte eingerichtet. Durch die Abschnittsleitungen werden die Einsatzkräfte unmittelbar geführt.
Ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz
Die Katastrophenschutzeinheiten der Länder bei den Organisationen werden in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung durch den Bund ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Die am Standort entstehenden Kosten für Ausstattung und Helfer werden hierbei vom Bund getragen. Das Bundesministerium des Innern bestimmt gemäß § 11 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden. Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz im Bereich Bergung und technische Hilfe.
Gemäß den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§ 13 ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. Die Kernelemente bestehen aus
der standardisierten Ausstattung für CBRN-Gefahrenlagen
mit der qualifizierten CBRN-Erkundung und Messleitung sowie
der Dekontamination von Personen,
der Analytischen Task Force (ATF) zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung mit Fachwissenschaftlern und Spezialmesstechnik bei komplexen CBRN-Lagen und
der medizinischen Task Force (MTF) zur Unterstützung bei der Bewältigung eines Massenanfalls Verletzter.
Aus gesamtstaatlicher Verantwortung für den Bevölkerungsschutz insgesamt sieht das Bundeskonzept ergänzende Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Brandschutz und Betreuung als Unterstützungskomponente (Löschgruppenfahrzeuge, Gerätewagen Logistik Wasserversorgung, Gerätewagen Betreuung, Betreuungs-Kombi) vor. Darüber hinaus werden ergänzend Krankentransportwagen zur Verfügung gestellt.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Als eine Antwort auf neue Bedrohungen – wie die des 11. September 2001 und der Hochwasserkatastrophe 2002 – wurde am 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet. Mit diesem Amt besitzt die Bundesrepublik Deutschland nun ein zentrales Organisationselement für die Zivile Sicherheit. Damit will der Bund sicherstellen, dass zum Schutz der Bevölkerung ein gemeinsames Krisenmanagement durch Bund und Länder bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenslagen erfolgt.
Zu den Aufgaben des BBK gehören:
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes im Bevölkerungsschutz.
Der CBRN-Schutz (Schutz vor den Auswirkungen von chemischen (C), biologischen (B) sowie radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahren.
Die Förderung des Ehrenamtes als wichtigsten Pfeiler des Bevölkerungsschutzes.
Wissenschaftlich-technische Forschung sowie die Auswertung von Forschungsergebnissen. Zum Beispiel Entwicklung von seriennahen Prototypen und Grundlagen für eine konzeptionelle Strategieentwicklung.
Schutz der Gesundheit im Verteidigungsfall.
Proaktives Risikomanagement, um kritische Infrastrukturen funktionsfähig zu erhalten.
Risikomanagement als Vorsorge gegen Ereignisse und krisenhafte Entwicklungen, die zumindest größere Bevölkerungsanteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen gefährden können.
Zivilschutz als Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.
Intensivierung der Koordinierung und Zusammenarbeit Deutschlands mit internationalen Akteuren wie EU, NATO, UN sowie bilateralen Partnern.
Der bauliche Bevölkerungsschutz umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen, um Personen, Sachwerte oder infrastrukturell wichtige Einrichtungen vor den Folgen von Zerstörung, Sabotage oder Waffeneinwirkungen zu schützen.
Die Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz für Personen, Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen sowie Nutztiere und Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe im Verteidigungsfall.
Förderung und Koordination der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit.