Kommandowagen (KdoW) dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie zur Erkundung von Einsatzstellen. Als Fahrgestell kommen Personenkraftwagen mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau ohne Trennwand zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum zum Einsatz, die Sitzplätze für mindestens drei Personen – einschließlich des Fahrers – bieten. Dazu sind mindestens drei Einstiegstüren vorzusehen. KdoW werden der Kategorie 1 (straßenfähig) nach DIN EN 1846-2 zugeordnet. Dennoch wird als Antriebsart – vor allem zur Erkundung von Einsatzstellen – ein Allradantrieb empfohlen. Der Motor muss den mit der zulässigen Gesamtmasse belasteten KdoW innerhalb von 15 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h beschleunigen.
Ebenfalls empfiehlt die Norm ausdrücklich den Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) zur Dokumentation des Herganges eines Unfalls oder einer kritischen Fahrsituation. Insbesondere ist dabei eine Aufzeichnung der Zustände von Kenn-leuchten beziehungsweise Kennsignaleinheiten sowie der akustischen Warneinrichtung sicherzustellen. Beladung und Ausrüstung sind unfallsicher, vor allem im Hinblick auf den Insassenschutz, zu lagern.