Genau wie das TLF 2000 eignet sich auch das etwas größere und 4.000 Kilogramm schwerere TLF 3000 für die Waldbrandbekämpfung. Daher kann es ebenfalls zusätzlich mit einer Beladung für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung ausgerüstet sein. Als Fahrgestell kommen auch hier nur allradgetriebene und geländefähige Kraftfahrzeuge in Frage. In der Kabine müssen drei Personen Platz finden.
Entscheidende Unterschiede gegenüber dem 2000er sind beim TLF 3000 der bis zum 3.000 Liter fassende Löschwassertank sowie die Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 mit einer Leistung von 2.000 l/min bei 10 bar.
*Single-Bereifung mit gleicher Spurbreite an Vorder- und Hinterachse empfohlen. **Gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung.
Mit dem TLF 4000 sollen die Aufgabenbereiche der ehemaligen TLF 20/40, TLF 20/40-SL sowie des seit 2007 nicht mehr genormten TLF 24/50 abgedeckt werden. Gegenüber dem TLF 20/40 hat das TLF 4000 eine höhere zulässige Gesamtmasse, die insbesondere der erweiterten Ausstattung sowie den zusätzlichen Sonderlöschmitteln (Pulver, Kohlendioxid) geschuldet ist. Hat das Fahrzeug Löschpulver an Bord, wird es einsatztaktisch mit der Bezeichnung PTLF kenntlich gemacht. Als Fahrgestell kommen straßen- oder geländefähige Lkw in Frage. Es ist eine ausreichende Gewichtsreserve vorhanden, um Pulver- oder Kohlendioxid-Löschanlagen und größere Schaummittel- und Löschwasserbehälter einzubauen. Bei Verwendung von 18-Tonnen-Fahrgestellen kann es zu Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehr-Zufahrten kommen. Neben dem mindestens 4.000 Liter fassenden Löschwassertank muss ein Schaummittelbehälter eingebaut werden. Sein Inhalt muss mindestens 500 Liter betragen. Über eine Deckelöffnung muss er auch aus Kanistern befüllt werden können. Seine Schaummittel-Entnahmeleitung ist so zu verlegen, dass sie möglichst nahe am Behälter ein Absperrorgan enthält und in jeweils einem D-Anschluss außerhalb der Geräteräume bei den B-Abgängen rechts und links endet. Hier sind ebenfalls Absperrorgane einzubauen.
Eine Druckzumischanlage (DZA) oder eine Druckluftschaumanlage (DLS) ist zulässig. Dann können die in der Standardbeladung geforderten Zumischer und Ansaugschläuche entfallen. Ein fest eingebauter Schaummittelbehälter muss auch während des Schaumeinsatzes befüllt werden können. Hierzu darf eine Schaummittelpumpe verwendet werden. Ihr Förderstrom richtet sich nach dem größten eingebauten Verbraucher sowie der verwendeten Schaummittelart. Auf dem Dach muss ein Schaum-Wasser-Werfer mit einem Schaumstrahlrohr aufgebaut sein, das eine Durchflussrate von 1.600 l/min bei 8 bar ermöglicht. Er ist in Bezug auf die Fahrzeugbreite mittig sowie möglichst weit vorn anzuordnen und muss während verhaltener Fahrt betrieben werden können. Soll er manuell bedient werden, ist eine 0,4 x 0,5 Meter messende Standfläche freizuhalten. Diese kann sich auch in der Kabine befinden (Dachluke). Auf dem Dach ist ein Anschlagpunkt für den Karabiner des Feuerwehr-Sicherheitsgurtes vorzusehen. Der Werfer muss über einen Schwenkbereich von 240 Grad sicher bedient werden können. Eine Beleuchtung der begehbaren Dachfläche muss vorhanden sein. Horizontal muss der Schaum-Wasser-Werfer mindestens 120 Grad zu jeder Seite geschwenkt werden können. Weiter soll er mindestens 60 Grad nach oben sowie zirka 15 Grad nach unten geneigt werden können. Wasser oder Schaum müssen bei größtmöglicher Neigung nach unten innerhalb eines Abstands von 15 Metern vor der Stoßstange des Fahrzeugs auftreffen. Auf Wunsch des Bestellers darf eine Selbstschutzanlage vor Vorder- und Hinterachse montiert werden. Sie besteht aus Flächensprühdüsen, die die Fahrbahn sowie gefährdete Teile des Fahrgestells schützen. Ihr Betrieb muss ebenfalls während verhaltener Fahrt möglich sein. Zudem sollte die Zuleitung zum Federspeicher gegen direkte Flammeneinwirkung geschützt werden.
*Bei einer zusätzlich eingebauten Pulverlöschanlage heißt das Fahrzeug PTLF 4000. **Bei der Verwendung von Single-Bereifung wird gleiche Spurbreite an Vorder- und Hinterachse empfohlen. ***Falls es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, ist auch eine Höhe von 3.500 mm möglich, gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung. ****Das TLF 4000 ist auch mit 15.000 kg zulässige Gesamtmasse darstellbar. Die Überschreitung des Höchstwertes von 10 t bei der Achslast ist zulässig.
Wird bei einem TLF 4000 als Sonderlöschmittel Löschpulver mitgeführt, so ändert sich seine Bezeichnung in PTLF. Da Kohlendioxid-Löschanlagen deutlich seltener eingebaut werden, wurde auf eine eigene Bezeichnung verzichtet. In der Regel werden Pulverlöschanlagen mit einem Fassungsvermögen von 250 oder 500 Kilogramm verbaut.
Das Tanklöschfahrzeug der Stützpunkt-Feuerwehr Landquart (Schweiz) ist ein Alleskönner: Seine Crew Cab bietet Platz für eine komplette Löschgruppe, es führt 3.500 Liter Wasser sowie 200 Liter Schaummittel mit und verfügt über Dachwerfer, Bodensprühdüsen und 6-Tonnen-Seilwinde. Wir stellen den Scania P 400 CB 4×4 HZ mit AluFire 3-Aufbau von Magirus Lohr vor.
Eine Nebenstraße irgendwo bei Landquart (Kanton Graubünden). An manchen Stellen ist die einspurige Teerpiste nass vom nächtlichen Regen. Pferde weiden auf den Wiesen, an den Berghängen im Hintergrund klebt noch der Morgennebel. Mitten in dieser ländlichen Idylle hebe ich den Arm zum Zeichen: „Es kann losgehen!“ Kurz blinken zwei Scheinwerfer auf, dann setzt sich ganz am Ende der Straße etwas Großes, Rotes in Bewegung.
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Das bullige Brummeln eines 6-Zylinder- Dieselmotors wird hörbar, geschaltet im Takt eines Wandler-Automatikgetriebes. „Ungefähr auf 50 km/h beschleunigen“, hatte ich zu Fahrer und Materialoffizier (Gerätewart) Mirco Michel gesagt, als wir die Fahraufnahmen des 400 PS starken „Tanklöschfahrzeug 1“ (TLF 1) der Stützpunktfeuerwehr Landquart besprachen. Jetzt rauschen 18 Tonnen Einsatzgewicht an mir vorbei. Ich ziehe die Kamera mit, der Verschluss rattert so schnell wie ein Maschinengewehr.
Bildauswertung mit Kommandant Peter Cadalbert. „Alles gut zu sehen“, sagt der Major zufrieden. „LED-Blaulichter, lackierte Geräteraumjalousien, polierte Alufelgen – ein TLF mit Vollausstattung.“ Cadalbert hat das Pflichtenheft des Fahrzeugs erstellt. „Und das mit einer Ausführlichkeit und Sorgfalt, die in der Schweiz nicht gerade selbstverständlich ist“, betont Hanspeter Sauter, Verkaufsleiter Brandschutztechnik der Magirus Schweiz AG. „Oft müssen wir aus dürftigen, teils widersprüchlichen Angaben ein Angebot zusammenstellen.“
Der Grund dafür: In der Alpenrepublik gibt es keine Fahrzeugnormen wie in Deutschland. Gemeinden können daher weitestgehend selbst entscheiden, welche Art von Fahrzeug sie beschaffen. Sie müssen lediglich Rücksprache mit den Gebäudeversicherern halten, die sich je nach – gegebenenfalls überörtlichem – Einsatzwert des Fahrzeugs mit 20 bis 50 Prozent an den Beschaffungen beteiligen. „Die restlichen Mittel stammen aus der Feuerwehr-Ersatzabgabe“, erklärt Cadalbert. Beim TLF übernahmen von den 700.000 Schweizer Franken (zirka 580.00 Euro) etwa ein Drittel die Gebäudeversicherung Graubünden und zwei Drittel die Gemeinde.
Zwölf Seiten umfasst das Pflichtenheft „TLF 2013“, das der Landquarter Kommandant für die Ersatzbeschaffung eines 28 Jahre alten Vorgängerfahrzeugs verfasste. Bei der Ausschreibung kam Cadalbert zugute, dass er als gelernter Kfz-Mechaniker selbst in der Lkw-Branche gearbeitet hatte. Die wichtigsten Punkte für das Fahrgestell waren:…
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