Atemschutzgeräteträger-Ausbildung

10 Tipps, wie Ihr Fehler beim Atemschutz vermeiden könnt

Die korrekt angelegte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist lebenswichtig für Atemschutzgeräteträger (AGT) bei Feuerwehr-Einsätzen. Das ist der erste wichtige Schritt, um Atemschutzunfälle zu vermeiden. Trotzdem werden immer wieder Fehler gemacht – durch Nachlässigkeit, Hektik und mangelnde Praxis. Hier sind zehn Dinge, die Ihr falsch machen könnt und Tipps, wie Ihr sie richtig macht.

Gegen die Gefahr der Atemgifte bei einem Brandeinsatz schützen sich Feuerwehrleute mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten. Foto: Olaf Preuschoff

1. Persönliche Schutzausrüstung nicht korrekt angelegt

Alle Kleidungsstücke der PSA müssen vollständig und korrekt angelegt werden. Dazu gehören jeder Reiß- und Klettverschluss – und zwar bevor der Pressluftatmer (PA) geschultert wird. Wird das Gerät während der Fahrt angelegt, müssen Jacke, Hose und Stiefel selbstverständlich vor dem Aufsitzen auf das Fahrzeug angezogen werden.

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2. Weglassen der Kurzprüfung am Atemschutzgerät

Vor jedem Gebrauch im Einsatz oder einer Übung muss eine Kurzprüfung (Sichtprüfung, Flaschenfülldruckkontrolle, Dichtprüfung, Funktionsprüfung des Lungenautomaten und Funktionsprüfung der Restdruckwarneinrichtung) an dem PA durchgeführt werden. Nur so kann ein AGT sicher sein, dass das Gerät auch wirklich einsatzbereit ist.

3. Flaschenventil nicht vollständig geöffnet

Nach der Kurzprüfung muss das Flaschenventil am PA vollständig geöffnet werden. Nur so kann die komprimierte Atemluft ungehindert in der erforderlichen Menge nachströmen. Des Weiteren wird durch das vollständige Öffnen die Gefahr des unbeabsichtigten Schließens des Ventils deutlich reduziert.

4. Gurte nicht geschlossen oder nicht vollständig stramm gezogen

Im Eifer des Gefechts wird der Beckengurt des Atemschutzgerätes nicht geschlossen oder der Gurt nicht stramm gezogen. Ein lockerer oder gar geöffneter Gurt ist immer eine Gefahrenquelle, denn die Gurtenden können sich an Gegenständen verhaken und der Geräteträger stürzt oder wird in seiner Fortbewegung gestoppt. Weiterhin sorgt eine zu lose Begurtung für unerwünschte Beweglichkeit des Gerätes auf dem Rücken. Rüttelbewegungen können sehr unangenehm für den Träger sein. Gleiches gilt für eine zu stramme Begurtung. Daher sollte ein handfestes Mittelmaß gewählt werden.

5. Atemschutzmaske schief aufgesetzt

Durch ein schiefes Aufsetzen der Maske oder schiefes Anziehen der Kopfbebänderung kann es zu Problemen mit der Dichtigkeit kommen. Atemgifte können dann in ins Maskeninnere gelangen und eingeatmet werden. Außerdem ist ein unkorrekter Sitz häufig unangenehm für den Träger. Gleiches gilt für eine zu stramme Bebänderung, was oft zu Kopfschmerzen führt.

6. Maske vom Atemschutzgeräteträger nicht auf Dichtigkeit überprüft

Nach dem Aufsetzen der Atemschutzmaske und dem Festziehen der Bebänderung muss der dichte Sitz der Maske kontrolliert werden. Dies geschieht durch leichtes Auflegen des Handballens auf das Anschlussstück der Maske – dabei die Maske nicht ans Gesicht drücken – und einer Einatembewegung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maske auch wirklich dicht abschließt. Auch bei Verwendung von Überdruckgeräten muss die Maske dicht sein. Ansonsten droht ein unkontrollierbarer Verlust des Atemluftvorrates.

7. Bebänderung der Atemschutzmaske löst sich beim Aufsetzen der Flammschutzhaube

Die Flammschutzhaube kann entweder nach dem Aufsetzen über Kopf und Maske gezogen oder vorher wie ein Schal um den Hals gekrempelt werden. Letzteres erleichtert zwar das Anziehen der Haube, birgt gleichzeitig aber die Gefahr, dass die Maskenbebänderung versehentlich wieder gelöst wird, wenn die Schnallen mit der Haube oder den Fingern berührt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich daher eine zweite Maskendichtprobe nach dem Aufsetzen der Flammschutzhaube.

8. Fahrzeughalterung des Pressluftatmers wird während der Fahrt gelöst

Besonders große AGT haben häufig beim Anlegen eines Atemschutzgerätes im Mannschaftsraum während der Fahrt Probleme. Um das Anlegen zu erleichtern, lösen einige Kameraden daher schon vor oder während der Fahrt die Arretierung des Gerätes und entnehmen es. Dies kann bei ruckartigen Ausweichmanövern oder gar Unfällen schwere Folgen haben. Deshalb darf die PA-Halterung erst bei Stillstand des Fahrzeugs an der Einsatzstelle gelöst werden. Bei den meisten Fahrzeugen mit modernem Aufbau ist das konstruktionsbedingt ohnehin nur so möglich.

9. Sonstige Ausrüstung des AGT nicht komplett

Bevor der Trupp gemeinsam in die Einsatzstelle vorgeht, müssen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände wie Funkgerät, Lampen, Wärmebildkamera auf Vollzähligkeit und Funktion überprüft werden. Besonders auf das Funkgerät ist Acht zu geben. Einschalten und eine Überprüfung der Kanaleinstellung können schon auf der Anfahrt durchgeführt werden, am besten gleich mit einer Sprechprobe zum Gruppenführer. Auch die Atemschutzüberwachung kann auf der Anfahrt schon vorbereitet werden.

10. Notsignalgeber nicht scharf geschaltet

Ein Notsignalgeber ist nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 “Atemschutz” nicht verpflichtend mitzuführen, dies wird nur als sinnvolle Ergänzung empfohlen. Egal ob im PA integriert oder als Zusatzgerät an der Begurtung montiert, der beste Notsignalgeber hilft im Notfall nur, wenn er beim Anlegen auch scharf geschaltet, sprich der Schlüssel abgezogen oder der Schalter eingeschaltet wurde.

Tödliche Atemschutzunfälle in Deutschland

Das tödliche Unglück im Innenangriff von Brandmeister Andreas Stampe von der Kölner Feuerwehr im März 1996 zählt sicherlich zu den bekanntesten Atemschutzunfällen in Deutschland. Doch er reiht sich leider in eine lange Liste von Vorfällen ein, bei denen Feuerwehrmänner im Atemschutzeinsatz ums Leben gekommen sind.

  • 11. April 1960: Großbrand. Stichflamme. Drei getötete Kollegen in Düsseldorf.
  • 29. April 1978: Wohnungsbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Frankfurt am Main (HE).
  • März 1995: Brand einer Boutique mit Durchzündung. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrangehöriger in Lüdinghausen (NW).
  • 6. März 1996: Kellerbrand. Ein getöteter und ein verletzter Berufsfeuerwehrmann in Köln (NW).
  • 1998: Tödliches Kreislaufversagen unter Atemschutz in NW.
  • 23. Januar 1998: Kellerbrand. Ein toter und drei verletzte Feuerwehrleute in Donaustauf (BY).
  • 17. Februar 2001: Zimmerbrand. Ein getöteter FA in Bad Soden/Taunus (HE).
  • Februar 2002: Belastungsübung. Ein getöteter freiwilliger Feuerwehrmann in Norddeutschland.
  • 10. Februar 2003: Belastungsübung. Herzinfarkt. Ein getöteter Feuerwehrmann in Alzenau (BY).
  • 15. August 2003: Staubexplosion in einem Silo. Zwei getötete FA, drei verletzte Feuerwehrleute in Gera (TH).
  • 21. Juli 2004: Übungsfeuer. Ein toter Kamerad in Allensbach (BW).
  • 12. November 2004: Übungsfeuer. Ein getöteter Feuerwehrmann in Lübeck (SH).
  • 10. Dezember 2005: Explosion. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Münchsmünster (Bayern).
  • 7. Dezember 2005: Gebäudebrand. Zwei getötete Feuerwehrleute im Innenangriff in Tübingen (BW).
  • 12. Mai 2006: Feuer in Textilfabrik. Ein getöteter Kamerad in Ibbenbüren (NW).
  • 27. Juli 2006: Kellerbrand. Ein getöteter und sieben verletzte Feuerwehrleute in Göttingen (NI).
  • 31. Januar 2007: Belastungsübung. Ein getöteter Feuerwehrangehöriger in Berlin.
  • 12. Februar 2008: Schwelbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Sonnenberg (BB).
  • 30. November 2008: Explosion bei Silobrand. Ein getöteter und 13 zum Teil schwer verletzte Feuerwehrleute in Worms (RP).
  • 7. September 2009: Brand. Kreislaufstillstand. Vor Innenangriff. Ein verstorbener Feuerwehrangehöriger in Straach (ST).
  • 20. Mai 2012: Lagerhallenbrand. Ein verletzter und ein getöteter Kollege. Chemnitz (SN).
  • 6. Dezember 2015: Gebäudebrand. Innenangriff. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Marne (SH).
  • 8. Februar 2020: Gasgeruch. Explosion. Zwei AGT im Keller verschüttet. Ein schwer verletzter und ein getöteter 19-jähriger Feuerwehrmann in Lienen (NW).

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