Ausleuchten von Einsatzstellen

Es werde Licht!

Bei Dunkelheit ist die richtige Ausleuchtung der Einsatzstelle mit entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen der Feuerwehr. Sie dient nicht nur der besseren Sicht für die eingesetzten Kräfte, sondern ist auch Teil der Absicherung. Ein Zuviel an Beleuchtung gibt es nicht. Hier geben wir einige Tipps, was Ihr dabei beachten solltet.

Licht und Schatten: Deutlich erkennbar sind das mittels Fahrzeugscheinwerfern angeleuchtete Hydrantenstandrohr sowie das Einsatzgebiet der Drehleiter. Die im Schatten verlaufenden Schlauchleitungen sowie andere Hindernisse dazwischen sind nicht erkennbar: akute Stolpergefahr! Foto: Preuschoff

Viele Einsätze der Feuerwehr finden in der Dämmerung oder in der Nacht statt. Und häufig kommen noch Regen oder Schnee dazu. Doch auch Übungen und Ausbildungsdienste werden häufig in den Abendstunden durchgeführt. Dabei sollte immer auf eine ausreichende Ausleuchtung Wert gelegt werden. Unfälle und Verletzungen drohen den Einsatzkräften vor allem, wenn
– Verkehrswege und Arbeitsstellen unzureichend beleuchtet werden,
Stolper-, Sturz- und Rutschgefahren nicht rechtzeitig erkannt werden können,
– durch falsch aufgestelltes Gerät Blendung oder Schattenbildung erfolgt,
– auf Straßen eingesetzte Einsatzkräfte von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der Dunkelheit übersehen werden,
– von den eingesetzten Geräten selbst Gefahren ausgehen. So zum Beispiel durch umfallende oder zusammenrutschende Teleskopstative, heiße Gehäuse oder Schutzscheiben der Scheinwerfer oder den elektrischen Strom.

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Neben dieser Unfallgefahr sind auch Fehleinschätzungen und in der Folge Arbeitsfehler sowie eine insgesamt erschwerte Arbeit die Folge mangelnder Ausleuchtung. Zudem kommt es zu einer schnelleren Ermüdung der Einsatzkräfte. Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ ist in der Regel der Schlauchtrupp für die Ausleuchtung der Einsatzstelle zuständig. Er wird dabei vom Maschinisten unterstützt, der zum Beispiel den Lichtmast ausfährt und ausrichtet sowie den Stromerzeuger startet. Außerdem nimmt er alle Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs in Betrieb: Abblendlicht, Umfeldbeleuchtung und Arbeitsstellenscheinwerfer. Diese Arbeiten dienen auch zur Absicherung der Einsatzstelle und sollten daher direkt nach der Aufstellung des Fahrzeugs erfolgen.

Dieser Bosch-Werkzeugkoffer besitzt eine eingebaute LED-Leuchte und kann zur punktuellen Ausleuchtung genutzt werden. Foto: Preuschoff

Die Versorgung der Lichtquellen erfolgt entweder mittels eingebauter Akkus – seltener über Batterien – oder durch mitgeführte Stromerzeuger (tragbar oder eingebaut) beziehungsweise die elektrische Anlage des Einsatzfahrzeugs. Verwendet werden neben Kopfleuchten auch Handscheinwerfer oder -lampen, Arbeitsstellenscheinwerfer, die Umfeldbeleuchtung des Fahrzeugs, Lichtmasten sowie Flutlichtstrahler mit unterschiedlichen Lampentypen (LED-, Halogen-, Metalldampfentladungslampen). Flutlichtstrahler werden einzeln, doppelt (Flutlichttrage, Schweinwerfercontainer) oder kombiniert als so genannte Großflächenleuchte angeboten. Dazu kommen Sonderformen wie Akkuleuchten mit Stativ, Beleuchtungsballone oder Ähnliches.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Wartet bei einem laufenden Einsatz mit dem Aufbau einer Einsatzstellenbeleuchtung nicht, bis es ganz dunkel geworden ist. Ihr minimiert mit einer rechtzeitig aufgebauten Beleuchtung nicht nur die Unfallgefahr für die in der Brandbekämpfung oder der Technischen Hilfeleistung eingesetzten Trupps. Auch die aufbauenden Einsatzkräfte sind für ihre sichere Arbeit auf ausreichend Licht angewiesen. Gleiches gilt für den nächtlichen Großbrand, der zwar zunächst die Einsatzstelle ausreichend beleuchtet. Aber spätestens, wenn Eure Löschmaßnahmen erste Erfolge zeigen, wird es sehr schnell dunkel.
Falls Ihr in der Nähe von Straßen, Gleisen oder Gewässern arbeiten müsst, achtet unbedingt darauf, keine Verkehrsteilnehmer zu blenden. Je höher Ihr die Lichtquellen aufbaut – Lichtmasten am Fahrzeug, Scheinwerfer auf ausgezogenen Stativen –, desto weniger blenden diese. Hoch gelegene Lichtquellen minimieren übrigens auch den Schattenwurf, zum Beispiel durch das eigene Einsatzfahrzeug, Unfallfahrzeuge oder Gebäude.

Denkt rechtzeitig an den Aufbau der Ausleuchtung. Bereits in der Dämmerung sichert Ihr damit die Einsatzstelle. Außerdem benötigt auch der eingesetzte Trupp genügend Licht, um sicher arbeiten zu können. Foto: Preuschoff

Die Ausleuchtung der Einsatzstelle kann auch durch eine nicht direkt in das Geschehen eingebundene Drehleiter erfolgen. Ihr könnt den Korb mit nach unten ausgerichteten Scheinwerfern über dem Objekt platzieren. Gewöhnt es Euch an, die Korbbeleuchtung, sofern sie nicht fest montiert ist, bei jedem Nachteinsatz sofort anzubauen. So kann die Drehleiterbesatzung auf eine Lageänderung jederzeit flexibel und ohne zeitliche Verzögerung reagieren.

Wenn die Drehleiterbesatzung frühzeitig daran denkt, die Scheinwerfer am Korb zu montieren, muss sie bei einbrechender Dunkelheit nicht extra die Arbeiten unterbrechen. Bei vielen Leitern können die Strahler auch im Fahrzustand am Korb verbleiben. Foto: Preuschoff

Stative aufstellen und Lichtmasten ausfahren mit der HAUS-Regel

Bevor ein Stativ aufgestellt oder ein Lichtmast ausgefahren wird: Schaut auch mal nach oben! Verlaufen oberhalb der Einsatzstelle Frei- oder Oberleitungen? Diese sind im Dunkeln oft nur sehr schwer zu erkennen. Steht der Rüstwagen zufällig unter einem Vordach oder einer Brücke? Hier kann Euch die aus dem Drehleitereinsatz bekannte HAUS-Regel helfen:

H – Hindernisse: Achtet auf Strom- und Oberleitungen, Vordächer, Brücken, Ampeln und Lichtmasten, Kräne, Schilderbrücken oder Bäume.
A – Abstände: Haltet auch mit Stativen und Lichtmasten ausreichend Abstand zu stromführenden Leitungen, sonst besteht die Gefahr eines Lichtbogens.
U – Untergrund: Baut Stative nur auf tragfähigem, geradem Untergrund auf.
S – Sicherheit: Tragt beim Auf- und Abbau der Beleuchtung die vollständige Persönliche Schutzausrüstung, vor allem Helm und Handschuhe. Sichert die Beleuchtungsgeräte gegen Umfallen und umgefahren werden.

Stellt teleskopierbare Stative auf einen sicheren und ebenen Untergrund. Je höher sie ausgefahren werden, desto weniger blendet das Licht. Und desto weniger Schattenwurf entsteht. Spannt das Stativ sicherheitshalber immer ab, auch bei wenig oder keinem Wind. Foto: Preuschoff

Verwendet Ihr Teleskopstative zur Ausleuchtung, sollten diese auch immer mit der Sturmverspannung gesichert werden – auch bei wenig oder keinem Wind. Stößt jemand versehentlich gegen das Stativ und es kippt um, besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Außerdem fällt diese Lichtquelle unweigerlich aus. Sichert ein Stativ am Tage mit Verkehrsleitkegeln, in der Nacht zusätzlich mit Blitzleuchten. So vermeidet Ihr, dass es von anderen Verkehrsteilnehmern oder den eigenen Einsatzfahrzeugen umgefahren wird.

Die Hanseatische Unfallkasse Nord (HFUK) weist in ihrem Merkblatt „Sichern von Einsatzstellen durch Beleuchtung“ darauf hin, dass die Flügelschrauben der Teleskopstative immer fest angezogen sein sollen, um das ungewollte Zusammenrutschen zu verhindern. Hier drohen ansonsten schwere Hand- oder auch Kopfverletzungen. Beim Aufsetzen der Scheinwerfer ist darauf zu achten, dass sie mit den Rändelschrauben gesichert werden und nicht abstürzen können. Aufgrund der Quetschgefahr sowie der Gefahr von Verbrennungen an den heißen Lampengehäusen sollten alle Einsatzkräfte beim Auf- und Abbau immer Handschuhe tragen.

Die Wirkung der Nahumfeldbeleuchtung sowie der Geräteraumbeleuchtung zeigt dieses Bild am Rüstwagen der FF Achim (NI) sehr gut (weißes LED-Licht). Das gelbliche Licht stammt von den Halogenstrahlern am Korb der Drehleiter, von deren Korb aus das Bild geschossen worden ist. Foto: Preuschoff

Verwendet im Einsatz nur Hand- oder Helmleuchten, die über den notwendigen Ex-Schutz verfügen. Sie sind entsprechend gekennzeichnet, beginnend mit dem Zeichen „Ex“. In der FwDV 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ ist zudem festgelegt, dass Hand- und Kopflampen auch in Verbindung mit farbigen Aufsätzen nicht zur Verkehrssicherung eingesetzt werden dürfen. Hierfür sind ausschließlich zugelassene Warnleuchten zu verwenden. Dazu zählen allerdings auch Handscheinwerfer mit eingebauter Warneinrichtung. Diese sind als Warnleuchten zugelassen und haben ein entsprechendes Prüfzeichen.

Flutlichtstrahler sind nicht für Bereiche mit einer explosionsgefährlichen Atmosphäre geeignet. Feuerwehr-Stecker und -Steckdosen müssen arretiert werden, um wasserdicht zu sein. Andere Steckverbindungen sind nicht wasserdicht. Nach dem Ausschalten sollen Flutlichtstrahler mindestens 10 Minuten auskühlen, bevor sie abgebaut werden. Beachtet hierzu auch immer die Bedienungsanleitung.

Ausleuchten für Hubschrauberlandungen

Ein Sonderfall ist die Ausleuchtung eines Landeplatzes für einen Hubschrauber. Ideal wäre ein Sportplatz mit einer Flutlichtanlage. Ist ein solcher nicht vorhanden, kann die Feuerwehr einen geeigneten Platz ausleuchten. Um die Blendung des Piloten auszuschließen, muss die Beleuchtung dabei tief und flach sein. Sie wird in Richtung des vorgesehenen Aufsetzpunktes ausgerichtet und möglichst von allen vier Ecken aus aufgebaut. Das kann durch bis zum Anschlag nach vorn geneigte Scheinwerfer oder durch das Abblendlicht von Feuerwehrfahrzeugen geschehen. Diese sollten im Abstand von 35 bis 50 Metern stehen und mit den Lichtern ein Kreuz bilden.

Der Rüstwagen (RW) der FF Filderstadt (BW) zeigt gleich drei Varianten von Scheinwerfern: hinten 8x LED auf Lichtmastbrücke TT Nova Fireco (zirka 33.600 lm), vorn oben HQI-Metalldampflampen (400 W), unten 1.500-W-Halogenstrahler. Foto: Preuschoff

Lichtmasten auf Fahrzeugen können auch verwendet werden, sollten dann aber nur minimal ausgefahren werden und gegebenenfalls nicht komplett eingeschaltet sein. Auch hier solltet Ihr die Scheinwerfer bis zum Anschlag nach vorne kippen. Nahe stehende Hindernisse – wie Bäume, Masten oder Bauwerke – müssen angestrahlt werden. Dazu werden gezielt vom Landeplatz abgewandte Scheinwerfer verwendet. Bei Freileitungen immer mindestens die beiden nächsten Masten anleuchten, damit der Pilot den Verlauf der Leitung erkennen kann.

Beim Ausleuchten von Landeplätzen gilt übrigens die Ausnahme der Regel „viel hilft viel“. Zu viele Lichtquellen können den Kontrast des Landeplatzes zur Umgebung zu sehr erhöhen, sodass außerhalb des Lichtkreises nichts mehr zu erkennen ist. Falls der Pilot mit einem Nachtsichtgerät fliegt, kann es sein, dass die Besatzung darum bittet, das Licht zu reduzieren oder sogar ganz abzuschalten. Diese Geräte sind mit Restlichtverstärkern ausgestattet, sodass das Scheinwerferlicht zu stark blendet. Zirka 5 Minuten vor Eintreffen des Hubschraubers wird an einem Einsatzfahrzeug das Blaulicht eingeschaltet. Es dient dem Piloten als Orientierungshilfe.

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