Klasse C schon mit 18
C-Führerschein: Sonderregel für Einsatzkräfte
Berlin – Alle Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben. Dies habe der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, teilte der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mit. Damit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen.
Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.
“Dies ist ein weiterer zukunftssichernder Erfolg für das Ehrenamt”, freut sich DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Der Fachverband hatte sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden beharrlich für die Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt. “Wenn die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Einheiten des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei Freiwilligen Feuerwehren”, erläutert Kröger.
Sowohl beim ehren- als auch beim hauptamtlichen Engagement sei eine frühe Aufnahme der Fahrausbildung geboten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr fällt für die meisten Anwärterinnen und Anwärter mit der Zeit der beruflichen Ausbildung zusammen. “In Verbindung mit der ärztlichen Eignungsuntersuchung, durch die oftmals ältere Feuerwehrangehörige für Fahrtätigkeiten ausfallen, und dem Rückgang der Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die ihre Fahrerlaubnis im Rahmen des Wehrdienstes absolviert haben, suchen viele Feuerwehren händeringend qualifizierte Maschinisten – hierbei dürfen junge Feuerwehrangehörige nicht außen vor bleiben”, resümiert der DFV-Präsident.
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Mein Bruder ist derzeit auf der Suche nach einer C-Führerscheinklasse. Ich wusste allerdings nicht, dass es diesbezüglich auch Sonderregeln für Einsatzkräfte gibt. Ich hoffe, dass er bald eine passende Fahrschule dafür finden wird.
Hey ich bin Jens seit 30 Jahren in der FFw.Habe Kasse C1E und haben einen
TSFw seit seit Jahren in unserem Ort.Heist 7,5t +12t Zuladung mit Hänger.Bekamen vor 14 Tagen einen LF 8/16 Gesamtgewicht 11,5t mit einer Gruppe aus unserem Nachtbarort in unserrer Wehr.(Fährt wie ein PKW)
Frage: Darf ich diesen LF mit eine Sondergenemigung Führen? PS seit
2014 Maschienist