Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Erweiterung der Berufskrankheiten-Verordnung?

Berlin – Bald könnten weitere bei BF-Kräften auftretende Krebsarten als Berufskrankheiten anerkannt und in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen werden. Diese Empfehlung gab der Bundesrat in seiner 1051. Sitzung vom 14. Februar 2025 dem Bundestag. Laut Einschätzung des Verfassungsorgans bestehe „vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Zusammenhang mit giftigen Rauchgasen“ dazu der Anlass.

Bei Einsätzen im Rahmen der Brandbekämpfung sind Feuerwehrleute durch giftige Rauchgase vermehrt krebserregenden Stoffen ausgesetzt. Damit einher geht ein erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen. Symbolfoto: Jann

In seiner Begründung – in der konkret ausschließlich Berufsfeuerwehrleute genannt sind – heißt es vonseiten des Bundesrates: „Einsatzkräfte der Feuerwehr sind bei ihren Einsätzen im Rahmen der Brandbekämpfung durch giftige Rauchgase vermehrt krebserregenden Stoffen (unter anderem polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, so genannten PAK) ausgesetzt – in einem erheblich höheren Maß als die übrige Bevölkerung. Dies führt zu einem höheren Risiko, an Krebs zu erkranken und letztlich zu einer erhöhten Anzahl an Krebserkrankungen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung.

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Das Risiko einer Krebserkrankung kann eine korrekt angelegte, funktionsfähige Schutzkleidung sowie das bedarfsgerechte Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten zwar deutlich minimieren, aber nicht ausschließen. Eine Aufnahme in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bedeutet, dass die Einwirkungen, denen Berufsfeuerwehreinsatzkräften bei Brandeinsätzen ausgesetzt sind, generell geeignet sind, Krebs zu verursachen – ob im Einzelfall tatsächlich eine Berufserkrankung vorliegt, bedarf weiterhin im Einzelfall zusätzlicher Feststellungen über die individuellen Ursachenzusammenhänge.

Für betroffene Berufsfeuerwehreinsatzkräfte wird der Weg, im Falle einer Erkrankung Unterstützung und Anerkennung zu erhalten, vereinfacht. Eine Aufnahme einer Erkrankung in die Anlage 1 der BKV führt darüber hinaus zu verbesserten Präventionsmaßnahmen bei den Berufsfeuerwehreinsatzkräften und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.“

Baldige Umsetzung durch Bundesregierung?

Marcus Bätge, Geschäftsführer der gemeinnützigen Organisation FeuerKrebs gUG, begrüßt den Entschluss des Bundesrates und hofft auf eine baldige Umsetzung durch den Bundestag. „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere Feuerwehreinsatzkräfte, sowohl im Beruflichen als auch im Ehrenamt, leisten täglich Außerordentliches und es ist an der Zeit, den Einsatz ihrer Gesundheit und Sicherheit angemessen zu honorieren. Die Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit bedeutet nicht nur eine bessere Unterstützung für betroffene Feuerwehrleute und ihre Familien, sondern auch eine Stärkung der Präventionsmaßnahmen im Berufsalltag.“

Bätge und seine Organisation setzen sich seit Jahren für eine umfassende Anerkennung von Krebserkrankungen als Berufskrankheit ein. „Es ist unerlässlich, dass wir die individuellen Risikofaktoren und die gesundheitlichen Langzeitfolgen ernstnehmen und entsprechenden gesetzlichen Rückhalt bieten“, so Bätge weiter. „Gemeinsam mit unseren vielen Partnern bitten wir die künftige Bundesregierung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen zügig einzuleiten.“

Mehr Infos zur Organisation FeuerKrebs erhaltet Ihr hier: https://feuerkrebs.de/

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