Bonn – Der Bundesweite Warntag findet in diesem Jahr am 12. September statt. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung.
Der Bundesweite Warntag ist eine gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt und dient der Erprobung der Warnsysteme. Er verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen, die technische Warninfrastruktur einer Belastungsprobe zu unterziehen und zum anderen, der Bevölkerung Wissen zum Thema Warnung zu vermitteln. Wem die Abläufe der Warnung vertraut sind, der kann im Ernstfall besser reagieren.
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Die Abläufe bei einer Warnung werden durchgespielt, und zwar von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu den Empfängern sowie Endgeräten. Das sind zum Beispiel Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtinformationstafeln, mobile Endgeräte wie Smartphones, Lautsprecherwagen oder Sirenen.
Die Probewarnung legt mögliche Schwachstellen offen. Diese können dann im Nachgang behoben werden.
Probewarnung ab 11.00 Uhr
Ab 11.00 Uhr wird eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Rundfunksender und App-Server, geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones.
Dort ist die Warnung dann zu lesen und/oder zu hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst werden, wie zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen.
Entwarnung gegen 11.45 Uhr
Gegen 11.45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Eine Besonderheit gilt für Cell Broadcast. Hier wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.
Bund und Länder bereiten den jährlich stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
In den Kommunen (zum Beispiel im Rathaus, beim Bürgerservice, bei der Feuerwehr oder beim Brandschutzamt) gibt es Informationen, ob und auf welchen Wegen am Bundesweiten Warntag vor Ort gewarnt wird. So kann man sich darauf einstellen und idealerweise auch andere informieren.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme am Bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und ihre Warnmittel vor Ort testen. Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.
Mehr Informationen zum Warntag gibt es auf der Webseite des BBK unter: www.bbk.bund.de.