Feuerwehr Ausbildung

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften

Die Feuerwehr-Ausbildung ist bundesweit einheitlich in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) geregelt. Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat sie verfasst und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Feuerwehr-Dienstvorschrift
Truppmann-Ausbildung nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. Foto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Feuerwehr-Dienstvorschrift 1
Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Diese Vorschrift enthält die obligatorischen Basics des Feuerwehrdienstes, die Brandbekämpfung und die Technische Hilfeleistung betreffend. Von der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dem Auslegen von Druckschläuchen über Wasserentnahmestellen, Beleuchtungsgeräte sowie das Retten und Selbstretten werden alle Grundtätigkeiten erklärt.

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Ein sicherer Feuerwehreinsatz ist ohne dieses Wissen nicht möglich. Die Inhalte sollte jeder Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr nach Abschluss der Truppmannausbildung beherrschen. Die Tiefe der Kenntnisse hängen dann vom jeweiligen Ausrüstungsniveau der örtlichen Feuerwehr ab. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

FwDV 2 regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen, ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren. Sie gilt auch für Pflicht-, Betriebs- und Werkfeuerwehren. Ebenfalls gilt sie für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, sofern in den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen darüber keine Angaben gemacht sind. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Die Vorschrift stellt das einheitliche Zusammenwirken der einzelnen Mannschaften an der Einsatzstelle sicher. Sie macht ein geordnetes Handeln erst möglich. Nur wenn die Mannschaft diese Grundzüge beherrscht, kann sich die zuständige Führungskraft auf ihre Aufgabe konzentrieren. Die vorgegebene Aufgabenzuordnung sichert den geordneten Einsatzablauf über Gemeinde- und Landesgrenzen hinweg. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7
Atemschutz

Bei welchem Brandeinsatz kann heute noch ohne Atemschutz vorgegangen werden? Bei kurzer Überlegung dürfte die Antwort lauten: Bei keinem! Alleine deshalb sind die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT) sowie die Anforderungen an die jährlichen Unterweisungen und Einsatzübungen immens wichtig. Fehler im Umgang mit dem Atemschutzgerät oder den Einsatzgrundsätzen können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zum Tod führen.

Die Einsatzgrundsätze des Atemschutzes sollten jeder Führungskraft bekannt sein. Auch Nicht-Atemschutzgeräteträger müssen einem AGT beim Anlegen des Pressluftatmers (PA) helfen können. Auch die Atemschutzüberwachung ist nicht zwingend die Aufgabe eines PA-Trägers. Daher sollte diese FwDV jedes Feuerwehrmitglied kennen. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 8
Tauchen

In der FwDV 8 ist das Tauchen von Feuerwehrtauchern mit autonomen und schlauchversorgten Leichttauchgeräten geregelt. Sie soll eine einheitliche und sorgfältige Ausbildung, Fortbildung sowie einen sicheren Einsatz mit Tauchgeräten sicherstellen. Das Ziel ist eine unfallsichere Verwendung von Tauchgeräten. In der FwDV 8 sind die Anforderungen an Feuerwehrtaucher und an deren Ausbildung sowie Vorgaben für Handhabung, Pflege und Wartung der Tauchgeräte enthalten. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 10
Die tragbaren Leitern

Der zweite Rettungsweg aus einem Gebäude ist laut den Landesbauordnungen über die Leitern der Feuerwehr sicherzustellen. Mit der vierteiligen Steckleiter gelangen Feuerwehrangehörige bis ins zweite Obergeschoss (OG), mit der dreiteiligen Schiebleiter bis ins dritte OG. Die FwDV 10 ist unerlässlich, um tragbare Leitern in stressigen Situationen sachgerecht und sicher in Stellung bringen zu können. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Truppmannausbildung
Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Preuschoff

Feuerwehr-Dienstvorschrift 100
Führung und Leitung im Einsatz

Diese Vorschrift befasst sich mit dem grundsätzlichen Führungssystem und der Führungsorganisation. Außer den gesetzlichen Grundlagen erklärt sie auch die Führungspersönlichkeit und das Führungsverhalten. Wesentlicher Bestandteil der FwDV 100 ist der Führungsvorgang, nachdem jede Führungskraft – genauer der Einsatzleiter – eine Lage erkundet, beurteilt und einen Entschluss fasst, um die geeigneten Befehle zu geben, um den Einsatzauftrag abzuarbeiten. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Einsatzleiter
Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Feuerwehr-Dienstvorschrift 500
Einheiten im ABC-Einsatz

Die FwDV 500 gehört zu den komplexeren und umfangreichsten Vorschriften der Feuerwehr. In ihr sind sämtliche Vorgehensweisen bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen geregelt. Dazu zählen Lagen mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen (ABC). Präziser ist die neuere Aufteilung in chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN). Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 800
Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz

Diese Vorschrift ist für die Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Notfallrettung sowie Zivil- und Katastrophenschutz bestimmt. Darin sind auch die wesentlichen Aspekte für die Zusammenarbeit mit der Polizei berücksichtigt. Die FwDV 800 regelt die Planung, das Bereitstellen, das Herstellen sowie das geordnete und ressourchenschonende Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im Einsatz. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 810
Sprech- und Datenfunkverkehr

Teil I dieser Vorschrift regelt die Kommunikation und den Ablauf im digitalen Sprech- und Datenfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorschrift sind verschiedenen Dienste im Bereich des Digitalfunks BOS noch nicht abschließend eingeführt. Einzelne Bestimmungen dieser Vorschrift können daher noch keine vollständigen Regelungen enthalten. Die landes- und bundesspezifischen Regelungen insbesondere für den Digitalfunk BOS, den Datenschutz, die Kommunikation mit den Leitstellen und die Funkrufnamen sind außerdem zu beachten. Einen kostenlosen Download findet Ihr hier.

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