Insekten-Einsatz

Insektennest: Ein Fall für die Feuerwehr?

Die Feuerwehr kann in besonderen Fällen angefordert werden, um ein Insektennest zu entfernen. Wenn keine Gefährdung von Personen vorliegt, ist es KEIN Fall für die Feuerwehr, sondern für fachkundige Personen wie Imker oder Mitglieder von Tierschutzvereinen, die darin ausgebildet sind, Nester umzusiedeln. Eine bloße Entfernung käme einer Abtötung gleich. Liegt eine akute Gefahr – beispielsweise für Allergiker vor – ist die Feuerwehr verpflichtet eingreifen. Auch in diesem Fall sollte auf jeden Fall ein Fachkundiger hinzugezogen werden.

Wespe
Symbolfoto Wespe: Michael Rüffer

Ein Fall für die Feuerwehr nur bei Gefahr

Wespen, Bienen und Hornissen stellen grundsätzlich keine Gefahr dar. Sie können jedoch stechen. Dies ist schmerzhaft, in der Regel aber nicht gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2 bis 3 Prozent der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben. Die Feuerwehr rückt zu Insektennestern nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt (siehe Einsatzbericht im Feuerwehr-Magazin 9/2018). Zum Beispiel wenn Wespen ein Nest direkt am Schlafzimmerfenster eines Allergikers gebaut haben.

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Viele Berufsfeuerwehren besitzen einen Gerätewagen Tierrettung, auf dem ein Imkeranzug plus Zubehör verstaut werden kann. Aber auch bei den Freiwilligen Feuerwehren gibt es Einheiten, die für Einsätze mit Insekten speziell ausgebildet und ausgerüstet sind.

Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn zum Beispiel die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Das kann in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall sein.

Wissenswertes über Wespen und Hornissen

Die Nester der in Staaten lebenden mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln sind immer einjährig. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum “Hochzeitsflug” die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nestbetriebs geschützte Überwinterungsplätze.

Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden. Im folgenden Jahr werden diese nicht mehr bezogen. Ein Wespenvolk zählt etwa 1.000 Tiere. Ein Hornissenvolk kommt auf etwa 300 Tiere. Zum Vergleich: Ein Bienenvolk umfasst bis zu 50.000 Tiere.

Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Rüffer

5 Sicherheits-Tipps für Betroffene

  • Abstand von etwa 2 bis 3 Meter halten sowie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise vermeiden.
  • Kinder von Nestern fernhalten.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
  • Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen, beispielswiese Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalien einsetzen.

Verhalten bei Insektenstichen

Für gesunde Menschen ist ein Stich zwar lästig, aber nicht gefährlich. Selbst nach zahlreichen Stichen sind keine Vergiftungen mit eventuell tödlichem Ausgang zu erwarten. Sollte der Stachel steckengeblieben sein, diesen möglichst schnell entfernen. Achtung: den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen, da sonst das restliche Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird. Stachel mit dem Fingernagel wegkratzen. Der anfängliche Schmerz nach einem Stich und die lokale Schwellung sind normale Reaktionen. Sie gehen nach einiger Zeit von selbst zurück. 

Kühlt die Einstichstelle mit Eisbeuteln oder kalten Umschlägen. Bei Stichen im Hals und Mundbereich sicherheitshalber einen Arzt aufsuchen. Das Lutschen von Eis und kalte Umschläge können Schwellungen im Hals und Mundbereich verringern. Werden Kleinkinder von Bienen, Wespen oder Hornissen gestochen, ist unverzüglich ebenfalls ein Arzt aufzusuchen. Zu kritischen Reaktionen kann es nur dann kommen, wenn Menschen auf bestimmte, in den Mischgiften enthaltene Eiweißkörper stark allergisch reagieren (Kreislaufprobleme, Herzrasen, Atemnot, Nesselsucht oder Anzeichen eines Schocks) oder der Stich in den Rachen erfolgt. Hier ist sofortige ärztliche Hilfe erforderlich. Allergiker sollten unbedingt ein Notfallmedikament bei sich tragen.

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