Insektennest: Ein Fall für die Feuerwehr?

Die Feuerwehr kann in besonderen Fällen angefordert werden, um ein Insektennest zu entfernen. Wenn keine Gefährdung von Personen vorliegt, ist es KEIN Fall für die Feuerwehr, sondern für fachkundige Personen wie Imker oder Mitglieder von Tierschutzvereinen, die darin ausgebildet sind, Nester umzusiedeln. Eine bloße Entfernung käme einer Abtötung gleich. Liegt eine akute Gefahr – beispielsweise…