Standard waren bei der Jugendfeuerwehr bis vor einigen Jahren die grauen Lederhandschuhe. Heute sind viele Gruppen auf neue Stoffhandschuhe umgestiegen. Aber nicht jedes Modell ist uneingeschränkt zulässig. Wir klären auf, was bei JF-Handschuhen zu beachten ist.
Vor etwa 7 Jahren begann der Wandel bei den Jugendfeuerwehr-Handschuhen. Unter anderem die Firma Seiz brachte mit Stoffhandschuhen für den Feuerwehrnachwuchs neuen Schwung in diesen Markt. Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) begann auch aus dem Grund, über die entsprechenden Regelungen in ihrer Bekleidungsrichtlinie intensiver zu diskutieren. Im November 2011 wurde diese schließlich extra für die Passage zu den Schutzhandschuhen geändert und im September 2016 nochmal angepasst.
Jugendfeuerwehr Handschuh Companion von Seiz
Seiz hat einen Handschuh in Blau und Orange mit dezenten Reflexstreifen an drei Fingern entworfen – passend zu den Farben des Übungsanzuges der JF-Mitglieder. Die Handschuhe verfügen über einen Besatz aus griffigem, weichem Amara-Leder in der Innenhand mit Silikon-Grip-Beschichtung und Polsterung am Handballen.
Die DJF-Bekleidungsrichtlinie gibt vor: “Passende Fünffingerhandschuhe mit gutem Tastgefühl und einem hohen Tragekomfort. Erforderlich sind Verstärkungen an Daumen, Handinnenfläche und Handrücken (Knöchelschutz). Insgesamt muss der Handschuh den genormten Anforderungen der EN 388 (mindestens in den Stufen 1/1/1/1) entsprechen. Das Handgelenk muss abgedeckt sein. Eine dauerhafte Überlappung von Schutzhandschuh und Jacke muss während des Tragens zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Farbgestaltung hat nur in den Farben Schwarz, Grau, Blau und/oder Orange zu erfolgen. Reflexstreifen sind optional möglich.”
Hier geht’s zur Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr.
Tragekomfort und Tastgefühl
Bei ihren Anforderungen hat sich die DJF an denen der Unfallversicherer orientiert. Maßgeblich ist für diese auch die Zertifizierung nach DIN EN 388 “Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken”. “Empfehlenswert sind angenehm zu tragende, gut passende Fünffingerhandschuhe mit gutem Tastgefühl, die auch in entsprechend kleinen Größen verfügbar sind”, erklärt Tim Pelzl von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). “Entsprechend lange Stulpen oder Bündchen können die Handgelenke abdecken.”
Wenn eine JF Handschuhe nutzt, die zum Beispiel in der Farbgestaltung nicht dieser Bekleidungsrichtlinie entsprechen, dann müssen diese nicht gleich vernichtet werden. Für den alltäglichen Jugendfeuerwehrdienst spielt dies keine Rolle. Aber wer zu bestimmten Leistungsnachweisen antritt, der sollte genau darauf achten, welche Bekleidung zulässig ist. Klar geregelt ist das für den Bundeswettbewerb – vom Kreisentscheid bis zur Deutschen Meisterschaften. Hier müssen die Jugendlichen Handschuhe gemäß der DJF-Bekleidungsrichtlinie tragen.
“Vor dem Start der Gruppe überprüft ein Wertungsrichter, ob die Handschuhe mit der Bekleidungsrichtlinie konform sind”, erklärt Andreas Schlicht, Wettbewerbsleiter der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr. “Um zu sehen, dass eine Überlappung zwischen Handschuh und Jacke erfolgt, strecken die Jugendliche beide Arme nach vorne. Anhand des Etiketts, das jeder Handschuh besitzt, kann die Sicherheitsstufe überprüft werden.”
Ganz raus sind die klassischen Lederhandschuhe nicht. “In der Regel erfüllen sie auch die Anforderungen, wie in der Bekleidungsrichtlinie beschrieben”, sagt Schlicht und gibt Beschaffern den Tipp: “Beim Kauf sollte auf die Zulassung und die entsprechenden Leistungsstufen geachtet werden.”
Vorgaben der Unfallversicherer
Für die Übungsdienste stehen die Anforderungen der Unfallversicherer im Vordergrund. “Grundsätzlich sind die Tätigkeiten in der Jugendfeuerwehr so zu planen, dass keine Gefährdungen auf Jugendliche wirksam werden können”, betont Pelzl. “Bei der praktischen feuerwehrtechnischen Ausbildung, aber auch bei Wettbewerben oder ähnlichen Tätigkeiten kann jedoch die Gefahr der Handverletzungen nicht ausgeschlossen werden.”
Gefährdungen bestehen unter anderem durch Schnitte, Einklemmen, Scheuern und Verschmutzungen. Die Ausbilder müssen den Mädchen und Jungen deutlich machen, dass sie die Schutzhandschuhe in allen Situationen, in denen diese Gefährdungen bestehen, tragen müssen. Es gilt, dies immer wieder zu kontrollieren.
Den Jugendfeuerwehrmitgliedern müssen die Handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Grundlage dafür ist die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren und darin der § 12 “Persönliche Schutzausrüstung”. Für die Bereitstellung der Schutzausrüstung ist der Unternehmer verantwortlich (§ 29 UVV Grundsätze der Prävention), in dem Fall die Kommune als Träger des Brandschutzes. Aber Jugendwarte und die Nutzer selber sind auch in der Pflicht. Sie müssen ihre Schutzausrüstung “regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich melden“ (§ 30 UVV Grundsätze der Prävention).
Übrigens, es muss nicht unbedingt “Jugendfeuerwehr” drauf stehen. Verwendbar sind natürlich auch alle anderen Handschuhe, welche die Mindestanforderungen erfüllen.