Suchen deutsche Jugendfeuerwehren Freunde im Ausland, kann die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) Hilfestellung geben. Sie beantwortet Fragen zu Fördersätzen, prüft die Anträge, versendet Bewilligungen, leitet die bei den Jugendwerken beantragten Fördermittel weiter und prüft die Verwendung dieser nach erfolgter Maßnahme. Damit unterstützt sie internationale Jugendbegegnungen sowie den Fachkräfteaustausch. Wir listen hier sechs Punkte auf, bei denen die DJF weiterhelfen kann bei Eurem Antrag.
Wollt Ihr mit Eurer Jugendfeuerwehr (JF) eine Partnerschaft ins Ausland aufbauen, habt Ihr sicherlich einige Fragen: Wie läuft die Organisation ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Förderungen können beantragt werden?
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Wichtig zu wissen: Ihr könnt Euch mit Euren konkreten Fragen schon vorab direkt an die DJF wenden. Auf deren Webseite findet Ihr unter dem Punkt „Internationale Jugendarbeit“ viele hilfreiche Tipps und die Ansprechpartnerin innerhalb des Bundesjugendbüros. Allerdings bietet die DJF keine Direktvermittlung von geeigneten Partnerorganisationen an. Einfach bei den Jugendwerken oder anderen JF mit bestehenden Auslandskontakten anfragen und sich Tipps holen.
Sechs Punkte, die beim Aufbau einer JF-Partnerschaft ins Ausland zu beachten sind (genauere Infos über die DJF):
Die Partnergruppe einer JF muss eine Jugendorganisation sein, aber nicht zwingend eine JF – ein Sport- oder Musikverein ginge also auch. Beim Austausch soll es sich nicht um eine einmalige Aktion handeln, er soll verstetigt werden: Innerhalb von 2 Jahren ist ein Gegenbesuch erwünscht.
Es existieren eine Reihe an Jugendwerken, die Fördermittel bereitstellen zum Aufbau von Beziehungen zwischen dem jeweiligen Land und Deutschland, darunter das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) (dfjw.org), das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem (www.tandem-org.de), das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) (www.agorayouth.com), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) (www.dpjw.org), das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct (www.conact-org.de) sowie die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) (www.stiftung-drja.de).
Wichtig ist, dass der Antrag von einer juristischen Person gestellt wird. Das können der Feuerwehrförderverein oder ein anderer eingetragener Verein sein, außerdem die Gemeinde oder Stadt. Wie viele Personen bis zu welcher Altersgrenze gefördert werden, hängt vom jeweiligen Jugendwerk ab. Auch die Antragsfristen variieren.
Von vornherein sollte formuliert werden, was erreicht werden soll, wie die Vorbereitungen aussehen und inwiefern die Jugendlichen in die Programmgestaltung einbezogen werden. Anschließend den vorläufigen (ausgeglichenen) Finanzierungsplan inklusive Ein- und Ausnahmen sowie ein ebenso vorläufiges Programm im chronologischen Ablauf einreichen. Bei der finanziellen Förderung werden Maßnahmen im Ausland von solchen im Inland unterschieden. Im Ausland werden Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland sowie Vor- und Nachbereitungskosten übernommen, sofern Leitungspersonen diese gemeinsam durchführen.
Muss eine JF bereits Geld vorab ausgeben, zum Beispiel für das Buchen von Flügen oder das Abschließen von Verträgen, bevor die Förderzusage erteilt wird, muss über die DJF ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ angefordert werden. Dieser zählt allerdings nicht als verbindliche Förderzusage. Wenige Wochen nach Maßnahmenende sollte der Verwendungsnachweis bei der DJF eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann bei der DJF beantragt werden.