Notfallsanitäter-Gesetz gilt ab 2014

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag das Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre, bislang war die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten die höchste Qualifikation als Rettungsfachkraft. 

Mit der im Vergleich zum heutigen Rettungsassistenten deutlich umfassenderen Ausbildung, dürfen die künftigen Notfallsanitäter (NotSan) eigenverantwortlich Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen ergreifen. Diese erweiterte Kompetenz war insbesondere von ärztlichen Organisationen und anderen Verbänden kritisiert worden. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) sieht jedoch eine deutliche Verbesserung der Versorgung der Notfallpatienten in Deutschland. “Bei kritisch erkrankten Patienten oder schwerstverletzten Patienten wird der Notfallsanitäter zusammen mit dem Notarzt noch professioneller die Versorgung übernehmen können, als dies bereits heute der Fall ist. Perspektivisch kann dadurch die Effizienz der Notfallversorgung deutlich gesteigert werden”, teilte der Verband am Freitag mit. Ein weiterer Vorteil des Gesetzes: Auszubildende in diesem Beruf erhalten eine Ausbildungsvergütung.

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An dem Gesetz ist nach Angaben des Verbandes sechs Jahre lang gearbeitet worden. Bereits Ende Februar hatte der Bundestag der Einführung zugestimmt.

Rettungsfachkräfte bei einer Übung in Frankfurt/Main. Foto: wiesbaden112.de/Ehresmann
Rettungsfachkräfte bei einer Übung in Frankfurt/Main. Foto: wiesbaden112.de/Ehresmann

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