Bremen – Wer in Deutschland den Notruf 112 wählt, bekommt innerhalb weniger Minuten Hilfe von der Feuerwehr. Ob es sich dabei um freiwillige oder hauptberufliche Kräfte handelt, ist dem Hilfsbedürftigen in der Regel egal. Kann es auch sein, denn Fahrzeuge, Schutzkleidung, Ausrüstung und Ausbildung sind in weiten Teilen gleich oder zumindest sehr ähnlich. Aber das macht es für Nichtfeuerwehrleute auch so schwierig, das System zu verstehen. Wir erklären es.
Nirgends sonst ist das Helfernetz im Bereich des Brandschutzes so eng wie in Deutschland und Österreich. Alleine in Deutschland gibt es rund 23.700 Feuerwehren (FF, BF und WF zusammen) mit etwa 1,1 Millionen aktiven Feuerwehrleuten. Hinzu kommen noch 200.000 Mitglieder in den Alters- und Ehrenabteilungen und rund 250.000 Mitglieder in den Jugendfeuerwehren. Die Feuerwehr gehört damit zu den größten Gruppen in Deutschland, die sich für die Mitmenschen engagieren.
Anzeige
Der Frauenanteil an den Aktiven beträgt aktuell knapp unter 9 Prozent. In den Jugendfeuerwehren ist jedes dritte Mitglied weiblich. Damit steht fest, dass der Frauenanteil der Wehren in den kommenden Jahren signifikant steigen wird.
Berufsfeuerwehrleute sind in der Minderheit
Rund 95 Prozent der Feuerwehrleute in Deutschland sind ehrenamtlich organisiert. Sie bekommen für den Dienst an der Allgemeinheit kein Geld! Bei den restlichen 5 Prozent handelt es sich um Berufsfeuerwehrleute, hauptberufliche Werkfeuerwehrleute oder so genannte hauptamtliche Kräfte (zusammen keine 50.000 Kräfte in ganz Deutschland). Ehrenamtliche Feuerwehrleute üben „normale“ Berufe aus. Sie verdienen also beispielsweise als Bäcker, Optiker, Landwirte, Mechatroniker oder Lehrer ihr Geld. In der Feuerwehr sind alle Berufsgruppen vertreten – vom Hilfsarbeiter bis zum Hochschul-Professor.
Bei einer Alarmierung verlassen sie den Arbeitsplatz und eilen zum Feuerwehrhaus. Die Landesfeuerwehrgesetze schreiben vor, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für Feuerwehreinsätze freistellen müssen. Die Ausfallzeiten können sich die Arbeitgeber von den Kommunen erstatten lassen. Außerhalb der Arbeitszeiten fahren die Freiwilligen von zuhause (oder von der Freizeitaktivität) zum Feuerwehrhaus. Dort hängt ihre Einsatzkleidung, dort wird die Ausrüstung aufbewahrt und dort stehen die Einsatzfahrzeuge.
„Um die ehrenamtlichen Kräfte beneidet uns die ganze Welt“, sagt Hartmut Ziebs, der ehemalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). In fast jedem Ort in Deutschland gibt es eine eigene Feuerwehr (31.128 Feuerwehrhäuser). Dadurch können Hilfsfristen (Zeit vom Absetzen des Notrufs bis zum Eintreffen der ersten Helfer an der Einsatzstelle) realisiert werden, die auch in der Fläche bei unter 15 Minuten liegen. Für Großstädte sind in der Regel maximal 10 Minuten vorgeschrieben.
Auf rund 80 Einwohner kommt in Deutschland ein Aktiver (wie Feuerwehrleute auch genannt werden). In Österreich liegt das Verhältnis sogar bei 43:1, in Slowenien sogar bei 1:25. Das ist der weltweite Spitzenwert. In den USA beispielsweise gibt es zwar rund 1,15 Millionen Feuerwehrleute, aber dafür leben in den Staaten viermal so viele Einwohner (321 Millionen). Die Quote liegt damit zwar immer noch bei rund 1:279, aber das Land ist 27,5-mal so groß wie Deutschland. Und selbst das ist im weltweiten Vergleich noch eine Spitzenquote. In Großbritannien ist es beispielsweise ein Feuerwehrmann auf 1.000 Einwohner.
Zuständig für die Feuerwehren sind die Städte und Kommunen
Zuständig für die Feuerwehren in Deutschland sind die Städte und Gemeinden – und das schon seit dem Mittelalter. Der Brandschutz gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Eine Kommune kann sich also nicht aus der Verantwortung stehlen. Die jeweiligen Bürgermeister sind verantwortlich für ihre Feuerwehren. Gesetzliche Grundlage sind die Landesgesetze über den Brandschutz und die Hilfeleistungen. Der Bund hat kein Mitwirkungsrecht auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens. Städte über 100.000 Einwohner in Deutschland müssen (es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, wie Ulm), kleinere Städte können eine Berufsfeuerwehr vorhalten. In Schleswig-Holstein sind Berufsfeuerwehren ab 80.000 Einwohner vorgeschrieben. Das bedeutet: Rund um die Uhr sind die Feuerwachen mit Berufsfeuerwehrleuten besetzt. Diese Kräfte können bei einem Alarm sofort ausrücken. Aktuell gibt es in Deutschland 107 Berufsfeuerwehren. Hier kann die entsprechende Liste heruntergeladen werden.
Die größte städtische Berufsfeuerwehr in Deutschland gibt es in Berlin. Knapp über 4.000 Berufsfeuerwehrleute sind an den 34 Feuerwachen und 40 Rettungswachen tätig. Hinzu kommen in der Bundeshauptstadt noch rund 1.400 Freiwillige Feuerwehrleute in 58 Einheiten der FF Berlin (inklusive Musikzug).
Firmen mit überdurchschnittlichem Gefährdungspotential wie Chemiewerke (wie BASF, Bayer, DuPont), Autofabriken (wie VW Wolfsburg, Audi in Ingolstadt) oder Verkehrsflughäfen sind verpflichtet, Werkfeuerwehren einzurichten. Sie funktionieren im Prinzip wie die Berufsfeuerwehren der Großstädte. Rund um die Uhr sind Mitarbeiter im Dienst, die über eine fundierte Feuerwehrausbildung verfügen. Sie stellen den Grundschutz sicher und können bei einem Unglück innerhalb weniger Minuten die ersten Maßnahmen einleiten.
Insgesamt gibt es in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 716 ständig besetzte Wachen: 321 bei Berufsfeuerwehren, 171 bei freiwilligen Feuerwehren (so genannte hauptamtliche Wachen) und 224 bei Werkfeuerwehren.
Hauptamtliche Wachen sind extrem erklärungsbedürftig und für Außenstehende nur schwer zu verstehen. Im Prinzip handelt es sich bei den Angestellten um Berufsfeuerwehrleute. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt durch die Arbeit als Feuerwehrmann oder -frau. Und doch sind sie nicht bei einer Berufsfeuerwehr tätig, sondern bei einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache. Und deshalb werden sie als hauptamtliche Kräfte oder nur als Hauptamtliche bezeichnet. Die meisten hauptamtlichen Wachen gibt es in Nordrhein-Westfalen. In Nord- und Ostdeutschland ist das System nahezu nicht vorhanden.
Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz
In Deutschland wird zwischen dem Vorbeugenden Brandschutz (oft nur als VB bezeichnet) und dem Abwehrenden Brandschutz unterschieden. Zum VB gehören vor allem bauliche und organisatorische Maßnahmen, die Brände oder andere Unglücke in Gebäuden verhindern – oder im Schadenfall die Folgen minimieren sollen. Aber auch der anlagentechnische Brandschutz gehört zum VB. Als VB-Maßnahmen gelten beispielsweise das Anlegen von Flucht- und Rettungswegen, Löschwasser-Vorratsbehältern, Brandschutztüren, Steigleitungen, Sprinkler-, Rauchabzugs- und Brandmeldeanlagen sowie das Erstellen von Evakuierungsplänen und die Planung von Sammelpunkten. „Diese Maßnahmen helfen definitiv, Schäden bei Bränden oder Havarien zu minimieren“, erklärt Branddirektor Jörg Wackerhahn von der Berufsfeuerwehr Essen.
Während der VB vor allem im Hintergrund wirkt, erregt die Tätigkeit der Kräfte im Abwehrenden Brandschutz meist sehr großes öffentliches Interesse. Nach der Alarmierung gilt es, so schnell wie möglich den Einsatzort zu erreichen. Also stehen den Einsatzkräften so genannte Sonder- und Wegerechte zu. Die Fahrzeuge sind dementsprechend mit Sondersignalanlagen (Einsatzhorn und Blaulicht) ausgestattet. Ein zunehmendes Problem besteht darin, dass andere Verkehrsteilnehmer den Einsatzkräften oft trotzdem keinen Platz machen. Hier spielt zum einen die Unwissenheit über die Bildung einer Rettungsgasse auf den Straßen eine Rolle. Und zum anderen verhalten sich immer mehr Menschen wirklich egoistisch. Gaffende und mit dem Handy filmende Passanten finden sich heute an jeder Einsatzstelle.
Über 80.000 Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz
Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes besitzen die Berufsfeuerwehren 883 Löschfahrzeuge, 382 Hubrettungsfahrzeuge, 604 Rüst- und Gerätewagen, 482 Einsatzleitfahrzeuge, 29 Schlauchwagen, 36 Kräne, 383 Wechselladerfahrzeuge und 1.164 Abrollbehälter. Hinzu kommen 1.882 Rettungsdienstfahrzeuge (RTW, KTW, NAW, NEF). Erwähnenswert sind noch die 334 Boote bei den Berufsfeuerwehren.
Die freiwilligen Feuerwehren setzen 49.393 Löschfahrzeuge, 2.165 Hubrettungsfahrzeuge, 4.882 Rüst- und Gerätewagen, 3.109 Einsatzleitfahrzeuge, 631 Wechselladerfahrzeuge und 1.574 Abrollbehälter ein. Hinzu kommen 14.887 sonstige Fahrzeuge und rund 10.000 Anhänger. Weitere 450 Anhänger, 460 Wechselbehälter und knapp 2.000 Fahrzeuge besitzen die Werkfeuerwehren. Auch diese Angaben stammen vom Deutschen Feuerwehrverband.
Stand 2016 gibt es in Deutschland also insgesamt etwa 82.000 Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, 14.000 Anhänger und fast 2.500 Abrollbehälter. Das Durchschnittsalter der Feuerwehrfahrzeuge liegt bei rund 15 Jahren. Zwischen 1.750 und 2.500 Feuerwehrfahrzeuge werden nach Auskunft der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) Fachverband Feuerwehrtechnik pro Jahr in Deutschland neu in den Dienst gestellt. Eine sehr gute Übersicht findet sich im Internet unter www.bos-fahrzeuge.info.
Technische Hilfeleistungen dominieren
2016 (letztes Jahr, für das statistische Angaben vorliegen) rückten die Feuerwehren zu 115.659 Brandeinsätzen aus. Dabei starben in Deutschland 367 Menschen. 138-mal wurde Katastrophen-Alarm (Sturm, Hochwasser usw.) ausgelöst. Und in fast 350.000 Fällen hieß das Alarm-Stichwort Technische Hilfeleistung. Darunter fallen vor allem Verkehrsunfälle. Die Leitstellen in Deutschland verzeichneten 2016 rund 3,9 Millionen Notrufe. Rund 2,7 Millionen Anrufer benötigten medizinische Hilfe.
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Einsatzspektrum der Feuerwehren extrem verschoben. Gegründet als Einrichtung zur Brandbekämpfung, dominieren heutzutage die Technischen Hilfeleistungen. Insofern stimmt der Name Feuerwehr eigentlich nur noch bedingt. Weil die Feuerwehrleute sehr häufig auch größere Umweltschäden verhindern, werden sie manchmal sogar als größte Umweltschutzorganisation der Welt bezeichnet.
Die wichtigsten Verbände und Vereine
Die Feuerwehren sind sehr stark verbandlich organisiert. In den meisten Bundesländern gibt es als Untergliederungen der Landesfeuerwehrverbände auch Kommunal-/Stadtfeuerwehrverbände, Kreisfeuerwehrverbände und Regionalfeuerwehrverbände. Alle Landesfeuerwehrverbände sind im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) zusammengeschlossen, dem Spitzenverband der Feuerwehren. Dem DFV gehören außerdem die Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr an.
Der Deutsche Feuerwehrverband bündelt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. 14 Fachbereiche, zum Teil in Kooperation mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), analysieren in Ad-hoc-Arbeitskreisen Probleme und Ereignisse, begleiten Entwicklungen, erarbeiten fachliche Stellungnahmen und Konzepte für die Arbeit der Feuerwehren und für die Vertretung der Feuerwehrinteressen.
Nach dem Rücktritt von DFV-Präsident Hartmut Ziebs zum 31. Dezember 2019 steht momentan Virzepräsident Hermann Schreck an der Spitze des Verbandes. Im Rahmen des Deutschen Feuerwehrtages in Hannover soll am 20. Juni auf einer Delegiertenversammlung ein neuer Präsident gewählt gewählt werden.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) ist ein Zusammenschluss von knapp 2.800 Institutionen (Forschungseinrichtungen, Universitäten, Firmen, Feuerwehren,…) und Personen. Der satzungsgemäße Zweck des Vereins liegt in der Förderung der wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr für mehr Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz, die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz (nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr). Dazu gehören auch die mit diesen Bereichen verwandten Fachgebiete sowie die Aufklärung der Bevölkerung über den Schutz vor solchen Gefahren. Die wichtigsten Ergebnisse werden in der verbandseigenen vfdb Zeitschrift für Wissenschaft, Forschung und Technik herausgebracht. Aktueller Präsident der vfdb ist Dirk Aschenbrenner aus Dortmund.
Nationale Fachtagungen und Internationale Brandschutz-Seminare (IBS) ergänzen die Detailarbeit in den Arbeitsgruppen und Fachreferaten. Arbeitsergebnisse der Fachreferate des Technisch-Wissenschaftlichen-Beirates (TWB) und des Beirates der Feuerwehren (BFW), Vorträge und Aussprachen bei Tagungen und Seminaren werden dokumentiert und stehen der interessierten Öffentlichkeit im In- und Ausland zur Verfügung.
Eine Institution im Zusammenhang mit dem Markt Feuerwehr und Brandschutz muss noch erwähnt werden: der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.. Der FNFW ist einer von zurzeit 73 DIN-Normenausschüssen. Er nimmt die für sein Fachgebiet notwendigen Normungsarbeiten wahr – und zwar auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er ist insbesondere in den Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes, der Technischen Hilfeleistung und des Krisenmanagements tätig. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von der Feuerwehrausrüstung über die Feuerwehrfahrzeuge, die Brandmelde- und Löschanlagen sowie Feuerlöschgeräte bis hin zu baulichen Anlagen und Einrichtungen für Feuerwehren und umfasst außerdem das Gebiet der Sicherheit und des Schutzes des Gemeinwesens.
Um der immer wichtiger werdenden europäischen und internationalen Normung von Feuerwehr- und Brandschutztechnik sowie dem Katastrophenschutz gebührend Rechnung tragen zu können, spiegeln die Fachbereichs- bzw. Arbeitsausschüsse die entsprechenden Gremien des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der International Organization for Standardization (ISO) und bringen dort die deutsche Fachmeinung ein.
Ohne Jugendfeuerwehren kein Ehrenamt Feuerwehr
18.184 Jugendfeuerwehren (JF) gibt es in Deutschland. Sie sind die Jugendgruppen der freiwilligen Feuerwehren und die sicherste Nachwuchsquelle für das für jeden Ort unverzichtbare Ehrenamt Feuerwehr. Die Anzahl der Gruppen steigt mit Blick auf die letzten 15 Jahre kontinuierlich. Es gibt immer noch Neugründungen. Rund 249.000 Jugendliche sind in den Jugendfeuerwehren organisiert. Der Mädchenanteil liegt bei knapp unter 30 Prozent. Immerhin fast 23.000 JF-Mitglieder sind im Jahr 2016 in die Einsatzabteilung der Feuerwehr übergetreten, um sich ehrenamtlich in der alltäglichen Gefahrenabwehr zu engagieren.
In den Stadt-, Kreis- und Landesverbänden gibt es hauptamtliches Personal, aber die Jugendgruppen in den Feuerwehren werden ausschließlich durch Ehrenamtliche betreut. Immerhin handelt es sich hier um etwa 60.000 Feuerwehrangehörige, die sich größtenteils neben der Einsatzbereitschaft für die Feuerwehr zusätzlich in der aktiven Jugendarbeit engagieren. Die Jugendarbeit beinhaltet die feuerwehrtechnische Ausbildung – für die Jüngeren auf spielerische Art und Weise und für ältere Jugendliche fast schon auf Niveau der Feuerwehr-Grundausbildung. Aber das nimmt nur die Hälfte der Zeit in der JF ein.
In den Gruppen findet allgemeine Jugendarbeit statt: von außerschulischer sozialer Bildung über sportliche Aktivitäten bis hin zu Freizeitfahrten und Zeltlagern. Kaum ein Hobby ist so vielseitig. In den Jugendfeuerwehren werden Werte wie Teamwork und Gemeinschaft, aber auch Zuverlässigkeit und Disziplin geprägt. Das Besondere beispielsweise gegenüber Mannschaftssport: Die Gruppen sind nicht in Jahrgangsstufen aufgeteilt, in den Jugendfeuerwehren üben so die 12-Jährigen mit den 16-Jährigen zusammen.
Wie vor 40 bis 50 Jahren die Jugendfeuerwehren wachsen in den letzten Jahren auch die Kinderfeuerwehren – überwiegend als Unterbau der JF für 6- bis 10-Jährige. Die Ziele der Feuerwehren hinter diesem Schritt reichen von „Kinder noch früher an die Feuerwehr binden“ bis zu „Ehrenamt Feuerwehr im Ort erweitern“. Denn über Angebote für Kinder und Jugendliche gelingt auch der Zugang zu den Eltern. Aktuell bestehen bereits über 2.000 Kindergruppen bei den Feuerwehren bundesweit.
Freiwilliger Feuerwehrmann: Was muss ich machen, um das zu werden?
Der normale Weg zu einer aktiven Feuerwehrmitgliedschaft führt über die Jugendfeuerwehr. Bei Erreichen der Altersgrenze erfolgt der Übertritt in die aktive Wehr. Aber selbstverständlich sind jederzeit auch Quereinsteiger willkommen. Bewerber können sich ganz einfach bei der für ihren Wohnort zuständigen freiwilligen Feuerwehr melden, in der Regel beim Chef (Ortsbrandmeister, Kommandant, Wehrführer). Das weitere Vorgehen ist unterschiedlich: In manchen Fällen werden vorab Gespräche geführt, manche bieten Schnupperdienste an. In allen Fällen muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden (aus Versicherungsgründen), danach ist eine Einkleidung und eine Teilnahme an Übungsdiensten möglich. Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf Probe. Ein Gremium von Führungskräften entscheidet über den Aufnahmeantrag.
Meist findet jährlich oder 2-jährlich eine Truppmannausbildung (Grundausbildung) vor Ort statt, die auch einen Erste Hilfe-Kurs umfasst. Hier werden Basis-Tätigkeiten und Grundwissen vermittelt, auf das in weiterführenden Lehrgängen aufgebaut werden kann. Nach Ende der Probezeit und erfolgreicher Lehrgangsteilnahme wird der „Feuerwehrmann-Anwärter“ zum „Feuerwehrmann“ befördert und endgültig aufgenommen. In den meisten Landefeuerwehrgesetzen gibt es Altershöchstgrenzen (zwischen 40 und 50 Jahren) für die Bewerber. Aber wer sich wirklich einbringen will, für den werden die Wehren auch eine Aufgabe finden.
Berufsfeuerwehrmann: Wie kann ich das werden?
Wer ein Berufsfeuerwehrmann oder eine Berufsfeuerwehrfrau werden möchte, sollte mindestens einen guten Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung aufweisen können. Das Höchstalter am Tag der Einstellung sollte in vielen Fällen 35 Jahre nicht übersteigen (diese Vorgabe variiert je nach Feuerwehr). Gefordert werden oft zudem das Schwimmabzeichen in Silber und ein Führerschein der Klasse B. Die unkorrigierte Sehschärfe darf in der Regel 0,5 Dioptrien nicht überschreiten. Die Atemschutztauglichkeit nach G26.3 (Gesundheitszeugnis) muss gegeben sein, dazu sollte das Körpergewicht im Rahmen der Formel „Körpergröße in cm weniger 100 = Kilogramm Sollgewicht“ (Abweichung maximal 30 Prozent) liegen. Fitness ist wichtig, denn ein Bewerber muss sich auch sportlich behaupten können.
In manchen Fällen ist auch die Bewerbung ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich. Beispielsweise in Berlin gibt es das Projekt „112 Direkt“, eine kombinierte Grundausbildung für Schulabgänger mit mittlerer Reife. Die Teilnehmer lernen zunächst 18 Monate lang unter Regie der Feuerwehr handwerklich-technische Kenntnisse und starten dann den regulären 2-jährigen Ausbildungslehrgang im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Ähnliche Angebote bieten auch andere Berufsfeuerwehren, aber längst nicht alle.
Ich möchte eine Ehren Amtliche auf Gabe bei der Feuerwehr übernehmen.
Wie mein Opa war Feuerwehr zu anderen
Zeiten in der DDR oder davor mit vielen Lieben Grüßen Peggy Eulenstein
Danke, sehr interessanter Einblick!
Ein großer Teil der Bevölkerung wird hier leider recht wenig angesprochen – wenn es nur unter 30 % Mädchen in den Jugendfeuerwehren gibt (ich vermute, bei den Erwachsenen sieht es noch schlechter aus), sollte vielleicht nicht nur der Beruf als „Feuerwehrmann“ beworben werden (wie hier an den meisten Stellen). Wenn sich das Bild vom nur männlichen Beruf etwas verschieben würde, wäre es mit dem Nachwuchs vielleicht noch leichter …
Danke für Euren Dienst!
Status einer Berufsfeuerwehr.
Berufsfeuerwehrleute sind Beamte. Ohne Wissen des Stadtrates wurde die Anrede “Kollege” heimlich eingeführt und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt nicht offiziell mitgeteilt. Ich bin seit 1949 in der Feuerwehr. War von 1952 bis 1980 bei der Berufsfeuerwehr in der DDR. Danach bis Jahres-schluss1992 auf dem Gebiet der Rechtspflege im Brandschutz tätig. Bin Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung der FFW. Ausweichend erhalte ich eine Antwort zur Einführung “Kollege”, diese Festlegung würde von der “Feuerwehrschule” kommen. Damit ist die Berufsfeuerwehr keine Kamerad-schafft mehr sondern eine Belegschaft. Das Zusammenwirken wirkt sich kontraproduktiv in der Ausbildung und im Einsatz durch die Veränderungen der Pflichten aus. Strukturen sind Aufgabe des Deutschen Feuerwehrver-bandes und Ländersache. Militärische Einrichtungen, Polizei und Feuerwehr haben grundlegend andere Pflichten auf Grund ihrer Tätigkeit und den Ein-satzbedingungen. Kameradschaft steht in der Wertigkeit über einer Beleg-schaft und verletzt nicht das Beamtengesetz. Frage: welche Stellung bezieht der Deutsche Feuerwehrverband zu diesem Sachverhalt? Mein Interesse geht dahin, da ich die Geschichte des Feuerlöschwesens unserer Stadt und des Oberlausitzer Feuerwehrverbandes aufgearbeitet (ca. 900 Seiten) und
einen aktenkundigen Nachweis über die Gründung der Freiwilligen Feuer-wehr Bautzen 1780 erbracht habe. Eine Broschüre von mir befasst sich mit den Pflichtfeuerwehren, der Frywilligen Bürgerfeuer=Compagnie mit dem nahtlosen Übergang zur Freiwilligen Feuerwehr und den historischen Fabrik-feuerwehren. Mein starkes Interesse gilt einer Festlegung des Deutschen Feuerwehrverbandes zu einer einheitlichen Rechtssprechung bzw. wenig-sten zu einer Meinungsbildung.
Heinz Ebersbach
Ich möchte eine Ehren Amtliche auf Gabe bei der Feuerwehr übernehmen.
Wie mein Opa war Feuerwehr zu anderen
Zeiten in der DDR oder davor mit vielen Lieben Grüßen Peggy Eulenstein
Danke, sehr interessanter Einblick!
Ein großer Teil der Bevölkerung wird hier leider recht wenig angesprochen – wenn es nur unter 30 % Mädchen in den Jugendfeuerwehren gibt (ich vermute, bei den Erwachsenen sieht es noch schlechter aus), sollte vielleicht nicht nur der Beruf als „Feuerwehrmann“ beworben werden (wie hier an den meisten Stellen). Wenn sich das Bild vom nur männlichen Beruf etwas verschieben würde, wäre es mit dem Nachwuchs vielleicht noch leichter …
Danke für Euren Dienst!
Status einer Berufsfeuerwehr.
Berufsfeuerwehrleute sind Beamte. Ohne Wissen des Stadtrates wurde die Anrede “Kollege” heimlich eingeführt und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt nicht offiziell mitgeteilt. Ich bin seit 1949 in der Feuerwehr. War von 1952 bis 1980 bei der Berufsfeuerwehr in der DDR. Danach bis Jahres-schluss1992 auf dem Gebiet der Rechtspflege im Brandschutz tätig. Bin Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung der FFW. Ausweichend erhalte ich eine Antwort zur Einführung “Kollege”, diese Festlegung würde von der “Feuerwehrschule” kommen. Damit ist die Berufsfeuerwehr keine Kamerad-schafft mehr sondern eine Belegschaft. Das Zusammenwirken wirkt sich kontraproduktiv in der Ausbildung und im Einsatz durch die Veränderungen der Pflichten aus. Strukturen sind Aufgabe des Deutschen Feuerwehrver-bandes und Ländersache. Militärische Einrichtungen, Polizei und Feuerwehr haben grundlegend andere Pflichten auf Grund ihrer Tätigkeit und den Ein-satzbedingungen. Kameradschaft steht in der Wertigkeit über einer Beleg-schaft und verletzt nicht das Beamtengesetz. Frage: welche Stellung bezieht der Deutsche Feuerwehrverband zu diesem Sachverhalt? Mein Interesse geht dahin, da ich die Geschichte des Feuerlöschwesens unserer Stadt und des Oberlausitzer Feuerwehrverbandes aufgearbeitet (ca. 900 Seiten) und
einen aktenkundigen Nachweis über die Gründung der Freiwilligen Feuer-wehr Bautzen 1780 erbracht habe. Eine Broschüre von mir befasst sich mit den Pflichtfeuerwehren, der Frywilligen Bürgerfeuer=Compagnie mit dem nahtlosen Übergang zur Freiwilligen Feuerwehr und den historischen Fabrik-feuerwehren. Mein starkes Interesse gilt einer Festlegung des Deutschen Feuerwehrverbandes zu einer einheitlichen Rechtssprechung bzw. wenig-sten zu einer Meinungsbildung.
Heinz Ebersbach