Berlin – Holzpellets gelten als besonders umweltverträglicher Brennstoff. Doch die zu länglichen Stäbchen gepressten Sägespäne haben bei der Lagerung in großen Mengen eine potenziell gefährliche Eigenschaft: Sie können unter bestimmten Umständen tödliche Gase freisetzen. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin.
Bei der Herstellung würden durch das Zerkleinern, Erwärmen und Trocknen des Holzes beziehungsweise der Späne Autooxidationsprozesse bei bestimmten Holzbestandteilen in Gang gesetzt. Aus ungesättigten Fettsäuren entstünden beispielsweise Gase wie das gesundheitsschädliche Kohlenstoffmonoxid (CO) und verschiedene Aldehyde. Noch Monate nach der Herstellung könnten die Pellets diese Gase freisetzen.
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Die Konzentration könne in Lagerräumen so hoch sein, dass es zu schweren Vergiftungen bei Personen kommen kann, die die Räume betreten. “Vielen Hausbesitzern und Betreibern von Heizanlagen auf der Basis von Pellets ist dieses mögliche Gefährdungspotenzial nicht bekannt”, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. “Nach experimentellen Untersuchungen können in der Raumluft von Pelletlagerräumen Konzentrationen von bis zu einigen tausend ppm (parts per million: Millionstel) CO auftreten, was zu tödlichen Vergiftungen führen kann”. Wie hoch die Konzentration in einem Lagerraum ist, hängt vom Füllstand, von der Temperatur, vom Luftaustausch sowie vom Alter der Pellets ab.
Dem BfR seien mehrere Fälle von zum Teil tödlichen CO-Vergiftungen gemeldet worden, die bei Personen auftraten, die sich in Lagerräumen von Holzpellets, sogenannten Pelletbunkern, aufgehalten hatten oder sie zu Wartungszwecken betreten wollten. Diese Lagerstätten waren luftdicht abgeschlossen, sodass sich extrem hohe Konzentrationen an CO in den Räumen angesammelt hatten, die von den Verunglückten nicht bemerkt wurden.
CO ist farb- und geruchlos. Auch eine hohe Konzentration des Gases kann daher vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Schon ab einer Konzentration von 200 ppm in der Atemluft kommt es bei längerem Aufenthalt zu Kopfschmerzen. Bei 800 ppm treten bereits nach kurzer Zeit Schwindel und Übelkeit auf, bei höheren Gehalten tritt schon nach wenigen Minuten Bewusstlosigkeit ein.
Die dem BfR mitgeteilten Unfälle zeigen, dass Vorsichtsmaßnahmen wie ein kurzzeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten nicht ausreichen, um die Gaskonzentration auf ein unschädliches Maß herabzusetzen. Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machen, genügen nicht. Nach einer Untersuchung einer Landesbehörde ist die Mehrzahl der Lagerstätten in ihrem Untersuchungsgebiet sowohl in Einfamilienhäusern als auch in größeren Wohnanlagen sowie bei den Betreibern großer Lagerstätten unzureichend gekennzeichnet.
Lagerstätten für Holzpellets sollten aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials durch geeignete Maßnahmen so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume wie normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhalten, übergehen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO-Meldern. Zum anderen sollte dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Gase so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, abgeleitet werden. Weitere Sicherheitsmaßnahmen, die vor CO warnen und schützen, sollten ergriffen werden. Gleiches gilt im Übrigen für die Lagerung von Holzhackschnitzeln.